Auslandsdienstlehrkraft

Auslandsdienstlehrkraft

Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) ist in Deutschland die offizielle Bezeichnung für beamtete oder angestellte Lehrkräfte, die von ihren innerdeutschen Dienstherren der Bundesländer in den Dienst an einer Deutschen Schule im Ausland beurlaubt werden.

Sie erhalten ein Grundgehalt, das dem um 8% gekürzten Gehalt in ihrem früheren Bundesland entspricht, ergänzt um eine von den jeweiligen Lebensbedingungen im Gastland abhängige finanzielle Zuwendung durch die Bundesrepublik Deutschland. In der Regel sind die Schulleiter deutscher Schulen im Ausland Auslandsdienstlehrkräfte.

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