Bundesprogrammlehrkraft

Bundesprogrammlehrkraft

Eine Bundesprogrammlehrkraft (BPLK) ist eine deutsche Lehrkraft im Auslandsschuldienst, die - vermittelt durch das Bundesverwaltungsamt (BVA), Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - ein Arbeitsverhältnis mit einer Schule im Ausland eingeht und dafür vom BVA an dieses Arbeitsverhältnis gekoppelte finanzielle Zuwendungen erhält.

In der Regel ist eine Bundesprogrammlehrkraft eine - mit 1. und 2. Staatsexamen - ausgebildete Lehrkraft ohne Anstellung bei einem innerdeutschen Dienstherrn. Aber auch verbeamtete oder fest angestellte Lehrkräfte können für eine Tätigkeit als BPLK beurlauben lassen.

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