Ausschuss der ständigen Vertreter

Ausschuss der ständigen Vertreter

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (kurz AStV) besteht aus den Leitern der Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten bei der EU, den Ständigen Vertretern. Oft wird auch die französische Abkürzung COREPER (frz. Comité des représentants permanents) verwendet (engl. Committee of Permanent Representatives).

Im Ausschuss der Ständigen Vertreter werden die Interessen der jeweiligen Mitgliedstaaten gegenüber anderen Mitgliedsstaaten und Institutionen der Europäischen Union vertreten. Die Ständigen Vertreter agieren auf Basis von Weisungen aus deren Hauptstädten. Im Rahmen des AstV verhandeln die Regierungsvertreter Kompromisse mit anderen ständigen Vertretern, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament. Die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung liefern Berichte, Analysen und Vorschauen an die jeweiligen Regierungen, um diesen konkrete Grundlagen für die Gestaltung der Positionen im Rat der Europäischen Union zu geben. Die Arbeit der Ständigen Vertreter wird zunehmends auch von den Vertretern der Bundesländer beziehungsweise Regionen einzelner Mitgliedstaaten ergänzt.

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten wurde 1958 im Rahmen der Geschäftsordnung des Rates nach dem Modell der Koordinierungskommission (Cocor) im Bereich des EGKS-Vertrags eingesetzt. Durch Art. 4 des Fusionsvertrags, in dem der AStV erstmals vertraglich genannt wird, wurden 1967 beide Gremien zusammengeführt.

Inhaltsverzeichnis

Tätigkeit

Der AStV bereitet die Sitzungen des Rates der Europäischen Union vor. Somit fällt ihm im gemeinschaftlichen Beschlussfassungsprozess eine zentrale Rolle zu, denn er ist sowohl ein Forum des Dialogs zwischen den Ständigen Vertretern sowie zwischen diesen und ihren Regierungen als auch ein politisches Kontrollgremium, das die Arbeit der Sachverständigengruppen lenkt und überwacht.

Bei geringen Kontroversen entscheidet faktisch der AStV über Rechtsakte. Die entsprechenden Vorlagen werden daraufhin im Rat als sogenannte A-Punkte nur noch formal beschlossen. Kontroverse Vorlagen werden dem Rat als sogenannte B-Punkte vorgelegt. Der Rat verweist jedoch solche Vorlagen aus Zeitgründen zumeist zurück an den AStV. Beratungen im Vorfeld zu den Sitzungen des AStV finden in der Regel in den einzelnen Ratsarbeitsgruppen (RAG) statt.

Nicht in den Arbeitsbereich des AStV fällt die Gemeinsame Agrarpolitik, für die es ein eigenes vorbereitendes Gremium des Landwirtschaftsministerrats gibt (den Sonderausschuss Landwirtschaft). Im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik überschneiden sich die Aufgaben des AStV teilweise mit denen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK),

Zwei Arbeitsebenen

AStV I

Der AStV I (auch AStV 1. Teil) versammelt die stellvertretenden Ständigen Vertreter, die sich vor allem mit technischen Fragen (Beschäftigung, Binnenmarkt, Industrie, Energie, Telekom, Forschung, usw.) befassen. Inhaltlich wird der AstV I durch die unterschiedlichen Ratsarbeitsgruppen (RAG) vorbereitet. Die Treffen selbst werden von den entsprechenden Mitarbeitern vorbereitet, die in der 1993 eingerichteten Mertens-Gruppe zusammenkommen.

Der stellvertretende Ständige Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im AstV I ist derzeit Guido Peruzzo. Der stellvertretende Ständige Vertreter der Republik Österreich im AstV I ist derzeit Walter Grahammer.[1]

AStV II

Der AStV II (auch AStV 2. Teil) versammelt die Ständigen Vertreter, die sich vor allem mit politisch sensiblen Fragen (etwa Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen) beziehungsweise institutionellen und allgemeinen Fragen auseinandersetzen. Inhaltlich wird der AstV II durch die unterschiedlichen Ratsarbeitsgruppen (RAG) vorbereitet. Die Treffen selbst werden von den entsprechenden Mitarbeitern vorbereitet, die in der 1975 eingerichteten Antici-Gruppe zusammenkommen.

Der Ständige Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im AstV II ist derzeit Edmund Duckwitz. Der Ständige Vertreter der Republik Österreich im AstV II ist derzeit Hans Dietmar Schweisgut.[1]

Einzelnachweise

  1. a b EU Who is Who. Ständige Vertretung Deutschlands bzw. Österreichs

Literatur

  • Jochen Grünhage: Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten - ein Blick hinter die Kulissen von Politikberatung in Brüssel, in: Steffen Dagger; Michael Kambeck (Hrsg.): Politikberatung und Lobbying in Brüssel, VS-Verlag, Wiesbaden 2007. ISBN 3-531-15388-9
  • Jakob Lempp: Coreper enlarged: how Enlargement Affected the Functioning of the Committee of Permanent Representatives, in: European Political Economy Review, No. 6 (March 2007), S. 32-52.
  • Jakob Lempp / Altenschmidt, Janko: The Prevention of Deadlock through Informal Processes of 'Supranationalization': The Case of Coreper, in: Journal of European Integration, Vol. 30, No. 4, S. 511-527.

Weblinks


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