Ausschuss für Gefahrstoffe

Ausschuss für Gefahrstoffe

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ist ein gemäß § 20 der Gefahrstoffverordnung einzusetzendes ehrenamtlich tätiges Gremium. Die Geschäftsführung liegt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Der AGS berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bei Fragen zum Arbeitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen. Zudem zählt zu seinen Aufgaben die Erarbeitung von Technische Regeln|Technischen Regeln (TRGS).

Der AGS hat 21 Mitglieder vonseiten der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Landesbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und Sachverständigen. Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied benannt. Die Mitgliedschaft im Ausschuss für Gefahrstoffe ist ehrenamtlich.

Aufgaben

Der AGS berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bei Fragen zum Arbeitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen.

Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört außerdem:

  1. Dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene entsprechende Regeln aufzustellen und zu sonstigen gesicherten Erkenntnissen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, zu gelangen,
  2. Regeln aufzustellen und zu Erkenntnissen zu gelangen, wie die in der Gefahrstoffverordnung gestellten Anforderungen erfüllt werden können,
  3. Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW), biologische Grenzwerte (BGW) und andere Beurteilungsmaßstäbe für Gefahrstoffe vorzuschlagen und regelmäßig zu überprüfen, wobei Folgendes zu berücksichtigen ist:
- Bei der Festlegung der Grenzwerte ist sicherzustellen, dass der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewahrt ist,
- Für jeden Stoff, für den ein Arbeitsplatzgrenzwert oder ein biologischer Grenzwert in Rechtsakten der Europäischen Union festgelegt worden ist, ist unter Berücksichtigung dieses Grenzwerts ein nationaler Grenzwert vorzuschlagen.


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