Ramsar-Schutzgebiet

Ramsar-Schutzgebiet
Wattenmeer bei Sylt (Deutschland)
Auenlandschaft im Nationalpark Donau-Auen (Österreich)

Die Ramsar-Konvention bezeichnet das Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung. Es ist ein völkerrechtlicher Vertrag, dessen Ausarbeitung von der UNESCO angestoßen wurde. Das Übereinkommen wurde am 2. Februar 1971 geschlossen und ist damit eines der ältesten internationalen Vertragswerke zum Umweltschutz. Die Bezeichnung „Ramsar“ rührt von der gleichnamigen Stadt im Iran, in der die Vertragsverhandlungen stattfanden. Die Konvention trat 1975 in Kraft.

Vier Hauptbereiche sind von den Vertragsparteien umzusetzen:

  1. Schutz von Feuchtgebieten
  2. Förderung der internationalen Zusammenarbeit beim Schutz von Feuchtgebieten
  3. Förderung des Informationsaustausches über Feuchtgebietsschutz und
  4. Unterstützung der Arbeit der Konvention

Vorausgegangen waren dieser Konferenz erste großräumige und überregionale Wasservogelzählungen in den 60er Jahren, die einen massiven Rückgang der betreffenden Vogelarten belegten. Das Abkommen verpflichtet die Beitrittsstaaten, geeignete Maßnahmen zu unternehmen, die Biodiversität in den ausgewiesenen Gebieten zu erhalten. Es wird kein totales Nutzungsverbot angestrebt - ein solches wäre für viele der ärmeren Staaten auch kaum durchführbar - sondern der Grundsatz der nachhaltigen, ökologisch ausgewogenen Nutzung (wise use) soll verwirklicht werden.

Deutschland trat 1976 dem Abkommen bei und weist zur Zeit 33 Ramsar-Gebiete aus (Stand Feb. 2008) (z.B. Schleswig-Holsteinisches und Niedersächsisches Wattenmeer, Elb- und Donauauen, Müritz-Ostufer, Ammer- und Chiemsee, Havel­niederungen und Gülper See, Rieselfelder Münster).

Österreich unterzeichnete den Vertrag erst 1983. Neusiedler See, das Rheindelta in den Bodensee, sowie die Donau-March-Auen sind wichtige der zur Zeit 19 österreichischen Ramsar-Gebiete.

Genauere Informationen über die einzelnen Ramsar-Gebiete finden sich in der Liste der Ramsar-Gebiete.

Die Umsetzung der durch die Konvention eingegangenen Verpflichtungen erfolgt durch mehrere europäische Richtlinien und auf nationaler Ebene in Deutschland vor allem durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Naturschutzgesetze der Länder.

Ein eigenes Büro in Gland, am Südwestufer des Genfersees dient der Überwachung der Umsetzung der Konvention und ihrer Weiterentwicklung. Derzeit genießen 1.675 Gebiete mit mehr als 1,5 Millionen km² den Schutz gemäß den Richtlinien der Konvention; sie verteilen sich auf 155 Staaten. (Stand Aug. 2007)

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