- Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz
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Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz sind Gebiete, die durch öffentliches Recht geschützt sind und deren Schutzgüter Bestandteile der Natur oder Landschaft sind. Die Unterschutzstellung soll helfen die besondere Funktion dieser Gebiete oder Landschaftsbestandteile, wie zum Beispiel die Lebensraumfunktion für gefährdete Tiere und Pflanzen, zu sichern. Es gibt mehrere Schutzgebietskategorien, die sich vor allem nach Schutzzweck, Rechtsgrundlage und zuständiger Verwaltungsebene unterscheiden.
Inhaltsverzeichnis
Einführung
Als Naturschutzgebiet werden häufig Gebiete ausgewiesen, welche für die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt, oft auch für landschaftliche und erdkundliche Eigenarten von Bedeutung sind. Ziel ist es, Pflanzen- wie auch Tierarten in ihrem Verbreitungsgebiet unter Schutz zu stellen. Als Naturschutzgebiete werden auch Flächen ausgewiesen, wenn sie aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen, wegen ihrer Einzigartigkeit oder besonderen Schönheit als schützenswert gelten. Neben dem Schutz der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten (Habitatschutz) handelt sich dabei oft auch um Biotope (Biotopschutz), wie etwa Moorlandschaften, Heideflächen, Gebirgslandschaften oder Wälder.
Auf nationaler und internationaler Ebene nehmen Zahlen und Flächen von Schutzgebieten kontinuierlich zu. So sind etwa in EU-Europa 23 % der Fläche, im Alpenraum 24 % der Fläche als Schutzgebiete ausgewiesen.
Internationale Schutzgebiete
Vereinte Nationen
Die UN List of Protected Areas ist das von der Commission on National Parks and Protected Areas CNPPA der UNO geführte Weltverzeichnis der Schutzgebiete.
Die Schutzgebietsprojekte der UNO stehen unter der Führung der UNESCO:
- UNESCO-Welterbe, ehem. Naturerbe (World natur heritage), heute div. Kategorien (UNESCO World Heritage Committee) → UNESCO-Liste des Welterbes
- Biosphärenreservat (Internationale Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate, Man and Biosphere – MAB) → Liste der Biosphärenreservate
Weitere weltweite Schutzkategorien
Es gibt eine Reihe von internationalen Prädikaten, die Schutzgebiete erlangen können:
- Protected Area Network of Parks (PANPark), Zertifizierungen durch das vom WWF initiierte Netzwerk welche auf eine Kombination von Wildniskonzept und touristischem Angebot ausgerichtet sind (entspricht den nationalen Naturpark-Konzepten)
- Die International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) führt eine international standardisierte Kategorisierung von Schutzgebieten durch. Höchste Klasse dabei ist IUCN I Strict Nature Reserve/Wilderness Area (Strenges Naturreservat/Wildnisgebiet) der Unterorganisation World Commission on Protected Areas (WCPA). Dieses System wird zudem vom UNEP World Conservation Monitoring Centre bei der Erstellung der UN Liste geschützter Gebiete angewandt
- Important Plant Area (IPA) der Biodiversitätskonvention, methodisches Konzept der Global Strategy for Plant Conservation (Globale Strategie zum Schutz der Pflanzen), keine neue Schutzgebietskategorie, wird auf vorhandene anderweitige Schutzgebeite angewandt
- Geschütztes Feuchtgebiet, vor allem zum Schutz von Wat- und Wasservögeln, aufgrund der Ramsar-Konvention
Europäische Schutzgebiete
Natura 2000 ist ein Netzwerk von Schutzgebieten unter Gemeinschaftsrecht. Zwei EU-Naturschutzrichtlinien, Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie, Habitatrichtlinie) und Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie), verpflichten die Mitgliedstaaten, naturschutzwürdige Gebiete an die Europäische Kommission zu melden (Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung respektive Besonderes Schutzgebiet), und diese in einer Nationalen Liste Natura 2000 zu führen. Nachdem der Staat seiner Meldepflicht nachkommen ist, gilt das Gebiet als Vorschlag zur Gemeinschaftsliste der EU (proposed Sites of Community Importance pSCI). Nach Prüfung und Auswahl seitens der EU scheinen sie verbindlich auf der Gemeinschaftsliste auf und werden Site of Community Importance (SCI) genannt. In weiterer Folge werden dann diejenigen Gebiete ausgewiesen, in denen die Schutzbestimmungen der EU-Richtlinien anzuwenden sind, und diese werden Special Area of Conservation (SAC, Besondere Schutzgebiete von Europäischem Interesse) genannt. Special Protection Area (SPA) heißen speziell die Schutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie.[1]
- Natura 2000-Gebiet
- Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH, Habitatrichtlinie)
- Europäisches Vogelschutzgebiet, Special protection area (SPA, Vogelschutzrichtlinie)
Weitere Europaschutzgebiete:
- Europarc (Netzwerk der gemeinschaftlichen länderübergreifenden Naturparks)
- Europäisches Biogenetisches Reservat (Europäisches Netzwerk biogenetischer Reservate, eine Initiative des Europarats zur Umsetzung der Berner Konvention)
- Gebiete der Europäischen Landschaftskonvention (Verleihung eines Landschaftspreises durch den Europarat)[2]
- Europäisches Diplom für geschützte Gebiete (Europäisches Naturschutzdiplom, Europadiplom, Auszeichnung des Europarat, fünfjährig)
- Gebiete der Mediterranean Landscape Charter
Nationale Schutzgebiete
Deutschland
Flächenscharf und dauerhaft durch Rechtsverordnung für jedes Einzelobjekt ausgewiesen werden:
- Europäische Schutzgebiete: Natura 2000-Gebiet (BNatSchG: § 32)
- UNESCO: Weltnaturerbe-Gebiet (rechtliche Stellung umstritten), Biosphärenreservat (BNatSchG: § 25), Ramsar-Schutzgebiet (Ramsar-Konvention unterzeichnet)
- Nationalpark (BNatSchG: § 24) - (Liste der Nationalparks)
- Nationales Naturmonument (BNatSchG: § 24)
- Naturschutzgebiet (BNatSchG: § 23)
- Landschaftsschutzgebiet (BNatSchG: § 26)
- Naturpark (BNatSchG: § 27) - (Liste der Naturparks in Deutschland)
- Naturdenkmal (BNatSchG: § 28)
- Bei einem Naturdenkmal kann es sich um ein Einzelobjekt wie zum Beispiel einen Baum oder um eine abgegrenzte Fläche bis maximal 5 Hektar handeln. Letztere wird auch als Flächennaturdenkmal bezeichnet.
- Geschützter Landschaftsbestandteil (BNatSchG: § 29)
- Waldschutzgebiete
- Meeresschutzgebiet
- Wasserschutzgebiet (WHG: § 19)
- Heilquellenschutzgebiet
Durch gesetzliche Merkmalsdefinition geschützte Gebiete sind:
- Gesetzlich geschütztes Biotop (BNatSchG: § 30)
- Gewässer und Uferzonen (BNatSchG: § 31)
- Horstschutzzone
Entsprechend ihrer unterschiedlichen Definition und Zielstellung können sich Objekte verschiedener Schutzgebietskategorien überlappen. Häufig kommt das z. B. bei Natura-2000-Gebieten und Naturschutzgebieten vor, ungebräuchlich ist es dagegen z. B. zwischen Naturschutzgebieten und Flächennaturdenkmalen. Änderungen am Status eines Objektes berühren nicht automatisch den Status eines Objektes anderer Kategorie auf der gleichen Fläche, z. B. bleibt nach Löschung eines Naturschutzgebietes der Status seiner gesetzlich geschützten Biotope erhalten.
Österreich
In Österreich[3][4] waren mit 2010 insgesamt 1293 groß- und mittelflächigere Schutzgebiete ausgewiesen. Ende 2000 standen – bei einem Stand von seinerzeit 1277 Gebieten – im ganzen 17.168,28 km²[5] Fläche unter Schutz. Die Gesamtfläche an Schutzgebieten aller Kategorien wurde in einer Arbeit 1998 mit 21.441,75 km²[6], und 2010 vom Umweltbundesamt Österreich mit 35.840 km²[7] angegeben, sodass man davon ausgehen kann, dass die Gesamtfläche des geschützen Gebiets durchschnittlich von etwa zwei Kategorien erfasst wird. Die annähernde Verdopplung der ausgewiesenen Gebiete 1998–2010 ist primär auf die Zunahme der Europa- und UNESCO-Schutzgebiete zurückzuführen, die sich meist mit einem schon vorhandenen nationalen Schutzgebiet überdecken.
Mit 2001 waren 20,5 %, also ein Fünftel des österreichischen Staatsgebietes natur- oder landschaftsgeschützt. Daneben liegen aber zwei Drittel des Landes in der – nicht objektbezogenen – Schutzzone der Alpenkonvention.
Rechtliche Regelungen in Österreich
In Österreich[8] sind die Länder für die Regelungen im Naturschutz zuständig. Daher gibt es für jedes Land ein eigenes Naturschutzgesetz (samt dazugehörigen Durchführungsverordnungen), und kein Naturschutz- oder Naturschutzrahmengesetz des Bundes. Der Beitritt zu internationalen Übereinkommen zum Schutz von Natur und Landschaft erfolgt – im Einvernehmen mit den Bundesländern – durch den Bund, der auch die entsprechenden Gesetze verabschiedet. Einzig die Nationalparks in Österreich sind bundesrechtlich geregelt, über Einzelgesetze, und beruhen auf Zusammenarbeit des Bundes mit den jeweils beteiligten Ländern. Die Geodaten sind über den österreichischen Geodatenverbund Geoland und die GIS-Fachstellen der Länder verfügbar.[9]
Die Zielsetzungen der Naturschutzgesetze sind[10]
- Schutz der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und des Erholungswertes von Natur und Landschaft
- Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und deren Lebensräume
- Schutz eines ungestörten und funktionsfähigen Naturhaushaltes.
Die österreichischen Landesnaturschutzgesetze sind:[11][10]
- Burgenländisches Naturschutz- und Landschaftpflegegesetz (NG 1990)[12][13]
- Kärntner Naturschutzgesetz 2002 (K-NSG 2002)[14][15]
- Niederösterreichisches Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000)[16][17]
- Oberösterreichisches Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 (Oö. NSchG 2001)[18][19]
- Salzburger Naturschutzgesetz 1999 (NSchG 1999)[20][21]
- Steiermärkisches Naturschutzgesetz (NschG 1976)[22][23]
- Tiroler Naturschutzgesetz 2005 (TNSchG 2005)[24][25]
- Gesetz über Naturschutz- und Landschaftsentwicklung – Vorarlberg (GNL)[26][27]
- Wiener Naturschutzgesetz 1998 (o.Abk.)[28][29]
Außerdem sind die Raumordnungsgesetze, Jagd- und Fischereigesetze, Pflanzenschutzgesetze und Ähnliches der Bundesländer relevant, sowie zahlreiche Bundesgesetze, die indirekt in die Materie eingreifen.[30]
- zu den Rechtsgrundlagen im Einzelnen siehe bei den jeweiligen Schutzformen
Schutzgebietskategorien in Österreich
Schutzgebietskategorien in Österreich sind:[7][31]
Unterschutzgestellte Gebiete Land Anz. Fl. % Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich[32] 164 Salzburg[33] 250 2289 33 Steiermark Tirol[34] 81 3238 25 Vorarlberg[35] 67 Wien[36] 23 128 31 - Anz. … groß- und mittelflächigere Schutzgebiete (mit Überschneidungen), ohne Naturdenkmale[37] und Alpenkonvention
- Fl. … unterschutzgestellte Fläche in km²
- % … Prozent der Landesfläche, grob
- Stand: 6/2010
- Internationale Verpflichtungen:[4]
- UNESCO: Weltnaturerbe-Gebiete, Biosphärenreservate, Ramsar-Schutzgebiete; IUCN: Wildnisgebiete, COP: Important Plant Areas, BirdLife: Important Bird Areas
- Europaschutzgebiete: Natura 2000-Gebiete (FFH, Vogelschutz, Wild-Europaschutzgebiete), Biogenetische Reservate, Europadiplomgebiete; Schutzgebiet der Alpenkonvention
- Bundesrecht:[4]
- Nationalparks (einzelne Nationalparkgesetze NP-G)
- Gartendenkmale (Denkmalschutzgesetz)
- Landesrecht:[4]
- Naturschutzgebiete
- Naturdenkmäler (Objektschutz von Einzelerscheinungen)
- Naturparke
- Landschaftsschutzgebiete
- geschützte Landschaftsteile
- Geschützte Biotope
- Gebiete des Moorschutzkatalogs[38]
- Geschütze Höhlen des Höhlenkatasters und der Landesgesetze (Naturhöhle, Schauhöhle)
- Schutzwald (Bannwald)
- Lebensraumschutzgebiete (nicht objektbezogener Biotopschutz)[31]
- Schutzgebiete nach ÖPUL – Österreichisches Programm für umweltgerechte Landwirtschaft
- Gebiete des Kulturlandschaftsinventars
- Trinkwasserschutzgebiete
- Außerdem sind aus den Umweltschutzrechten heraus prinzipiell geschützt: Magerwiesen, Feuchtgebiete, Gewässer und deren Ufer bzw. Umgebung, Alpinregionen und Gletscher (Ex-lege-Schutzgebiete)
- Privatrechtlich organisiert sind etwa die Naturwaldreservate.
- Daneben gibt es zahlreiche spezifische landesrechtliche Unterschutzstellungen[31], wie Sonderschutzgebiete (Tir., Sbg., Ktn.), Örtliche Schutzgebiete (Vlbg.), geschützte Naturgebilde/Naturdenkmäler von örtlicher Bedeutung/Örtliche Naturdenkmale (Sbg., Vlbg., Ktn.), Ökologische Entwicklungsflächen (Wien), Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel (Wien), Baumschutzverordnungen (Stadt Sbg., unspezifischer Objektschutz), Ruhezonen (Ruhegebiete, Sbg., Tir., Vbg.), Geschützte Grünbestände (Ktn.), Parkschutzgebiete (Wien), Geschütze Lebensräume (Bgld.), Pflanzenschutzgebiete (Vlbg.), Laichschongebiete (Ktn.), Wildbiotopschutzgebiete (Sbg.)
Schweiz
Der rechtliche Rahmen[41][42] für Naturschutzgebiete wird auf Bundesstufe durch das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1. Juli 1966 gesetzt. In diesem Gesetz wird der Begriff ‚Naturschutzgebiet‘ allerdings nicht definiert oder auch nur explizit erwähnt. Im diesem Gesetz heißt es u.a.:
- (Art 1) Dieses Gesetz hat zum Zweck, …
- (Art 1.a) das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, die geschichtlichen Stätten sowie die Natur- und Kulturdenkmäler des Landes zu schonen, zu schützen sowie ihre Erhaltung und Pflege zu fördern; …
- (Art 1.d) die einheimische Tier- und Pflanzenwelt sowie ihre biologische Vielfalt und ihren natürlichen Lebensraum zu schützen; …
- (Art 13.1) Der Bund kann Naturschutz, Heimatschutz und Denkmalpflege unterstützen, indem er an die Kosten der Erhaltung, des Erwerbs, der Pflege, Erforschung und Dokumentation von schützenswerten Landschaften, Ortsbildern, geschichtlichen Stätten oder Natur- und Kulturdenkmälern Beiträge bis höchstens 35 Prozent gewährt …
- (Art 13.3) Die angeordneten Schutz- und Unterhaltsmaßnahmen bilden öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (Art. 702 ZGB37). Sie verpflichten den jeweiligen Grundeigentümer und sind auf Anmeldung des Kantons im Grundbuch anzumerken …
Aus diesen Ausführungen kann abgeleitet werden, dass als staatliche Naturschutzgebiete die Gebiete mit öffentlichen-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen zum Erhalt der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt, der biologischen Vielfalt und ihrem natürlichen Lebensraum gelten.
Viele schützenswerte Gebiete und Biotope sind bisher allerdings nicht mit solchen öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen belegt. Diese Gebiete werden in Inventaren aufgeführt. Inventargebiete bezeichnen unter anderem Hochmoore, Übergangsmoore, Flachmoore, Amphibienlaichgebiete, Auen, Trockenwiesen und Trockenweiden etc. oder ganze Naturlandschaften (Moorlandschaften, Auenlandschaften) und klassieren diese nach bestimmten Kriterien in national, kantonal, regional oder kommunal bedeutende Objekte. Inventare sind in der Regel behördenverbindlich. Daneben gibt es auch noch eine Vielzahl nichtstaatlicher Naturschutzgebiete (Vertragsnaturschutz). Dies sind in der Regel Gebiete, in denen private Naturschutzorganisationen Land zum Schutze der Natur erwerben und als Eigentümer bewahren. So ist z.B. Pro Natura in der ganzen Schweiz an über 600 Naturschutzgebieten beteiligt.
Naturschutzgebiete werden in der gesamten Schweiz meist mit dem Symbol der Eule markiert. Unter diesem Symbol werden national bis kommunal bedeutende öffentlich-rechtlich geschützte Gebiete sowie die Naturschutzgebiete von ProNatura beschildert. Damit ist das grüne Eulensymbol zum schweizweit bekannten gemeinsamen Kennzeichen für Naturschutzgebiete aller Arten geworden.
Weblinks
Commons: Naturschutzgebiete – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienBestand:
- World Database of Protected Areas, unep-wcmc.org
Einzelnachweise
- ↑ Natura 2000 Tirol: Was bedeutet "Natura 2000"? In: themen/umwelt/naturschutz/natura2000. Tiroler Landesregierung, 15. März 2010, abgerufen am 29. Mai 2010.
- ↑ Europäisches Landschaftsübereinkommen SEV-Nr.: 176
- ↑ Peter Aubrecht, Karl Christian Petz: Naturschutzfachliche bedeutende Gebiete in Österreich. Eine Übersicht. (M-134). In: Umweltbundesamt (Hrsg.): Monographien. 134, Wien 2002, ISBN 3-85457-571-8 (Weblink, umweltbundesamt.at, Link auf Abstract (pdf), abgerufen am 25. August 2009).
- ↑ a b c d Maria Tiefenbach, Gerlinde Larndorfer, Erich Weigand: Naturschutz in Österreich. (M-091). In: Umweltbundesamt, Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie (Hrsg.): Monographien. 91, Wien 1998 (pdf, umweltbundesamt.at, abgerufen am 25. August 2009).
- ↑ Stand: Dezember 2000/30. Juni 2001: Aubrecht, Petz: Naturschutzfachliche bedeutende Gebiete. 2002, Tabelle, S. 8/9.
- ↑ Tiefenbach: Naturschutz in Österreich. 1998, Zusammenfassung 3.3 Naturschutzrechtlich geschützte Gebiete Tab. II Anzahl und Fläche ausgewählter naturschutzrechtlich geschützter Gebiete in Österreich, S. 8.
- ↑ a b Schutzgebiete: Nationalparks, Naturschutzgebiete & Co. In: umweltbundesamt.at » Umweltthemen » Naturschutz. Umweltbundesamt Österreich, 2010, abgerufen am 30. Mai 2010.
- ↑ Tiefenbach: Naturschutz in Österreich. 1998, 4 Schutz von Natur und Landschaft, 5 Internationale Verpflichtungen zum Schutz von Natur und Landschaft, S. 43–86.
- ↑ Themenliste, Geoland → Naturschutz
- ↑ a b Tiefenbach: Naturschutz in Österreich. 1998, S. 43.
- ↑ Naturschutzgesetze. In: naturschutz.at > Gesetze. Österreichische Naturschutzplattform (Umweltbundesamt), 20. März 2009, abgerufen am 29. Mai 2010.
- ↑ Gesetz vom 15. November 1990 über den Schutz und die Pflege der Natur und Landschaft im Burgenland – Burgenländisches Naturschutz und Landschaftspflegesetz. LGBl. Nr. 27/1991
- ↑ Geschützte Gebiete. In: burgenland.at > Natur & Umwelt. Amt der Burgenländischen Landesregierung: Abteilung 5 – Anlagenrecht, Umweltschutz und Verkehr, abgerufen am 6. Juni 2010.
- ↑ Kärntner Naturschutzgesetz 2002 - K-NSG 2002. LGBl. Nr. 79/2002, davor Gesetz vom 3. Juni 1986 über den Schutz und die Pflege der Natur – Kärntner Naturschutzgesetz. LGBl.Nr. 54/1986
- ↑ Abt.20 Landesplanung. In: Verwaltungsportal. Amt der Kärntner Landesregierung, abgerufen am 5. Juni 2010. ; Schutzgebiete in Kärnten. IPAM – Toolbox - Integrative Protected Area Management, abgerufen am 5. Juni 2010.
- ↑ NÖ Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000) LGBl. 5500, davor Gesetz vom 11. November 1976 über die Erhaltung und die Pflege der Natur – Niederösterreichisches Naturschutzgesetz LGBl.Nr. 5500-0
- ↑ Land der Vielfalt – Umweltschutz: Übersicht. In: noe.gv.at » Umwelt / Naturschutz. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung: Abteilung Naturschutz, abgerufen am 1. Juni 2010.
- ↑ Landesgesetz über die Erhaltung und Pflege der Natur (Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 - Oö. NSchG 2001). LGBl. Nr. 129/2001, davor Oberösterreichisches Natur- und Landschaftsschutzgesetz vom 24. April 1995. LGBl.Nr. 37/1995
- ↑ Nationale Schutzgebiete. In: land-oberoesterreich.gv.at > Themen > Umwelt > Natur und Landschaft (NaLa). Amt der Oö. Landesregierung: Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung – Abteilung Naturschutz, abgerufen am 29. Mai 2010 (https).
- ↑ Salzburger Naturschutzgesetz 1999 – NSchG. LGBl. Nr. 73/1999, davor Salzburger Naturschutzgesetz vom 30. Dezember 1993. LGBl.Nr. 1/1993
- ↑ Naturschutz im Land Salzburg. In: salzburg.gv.at > Umwelt / Natur / Wasser > Naturschutz. Naturschutzabteilung Land Salzburg, Landespressebüro, abgerufen am 29. Mai 2010.
- ↑ Gesetz vom 30. Juni 1976 über den Schutz der Natur und die Pflege der Landschaft (Steiermärkisches Naturschutzgesetz 1976 - NschG 1976) LGBl. Nr. 65/1976
- ↑ Naturschutz in der Steiermark. In: Umweltinformation Steiermark umwelt.steiermark.at ›Natur und Landschaft. Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 17A - Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten, abgerufen am 30. Mai 2010.
- ↑ Kundmachung der Landesregierung vom 12. April 2005 über die Wiederverlautbarung des Tiroler Naturschutzgesetzes 1997. LGBl. Nr. 26/2005, davor Gesetz vom 12. März 1997 über die Erhaltung und Pflege der Natur – Tiroler Naturschutzgesetz. LGBl. Nr. 33/1997; Tiroler Naturschutzgesetz 1991, LGBl. Nr. 29/1991; Naturschutzgesetz LGBl. Nr. 31/1951
- ↑ Natur und Landschaft. In: tirol.gv.at »Themen »Umwelt »Naturschutz. Tiroler Landesregierung: Abteilung Umweltschutz, abgerufen am 29. Mai 2010.
- ↑ Gesetz vom 4. März 1997 über Naturschutz und Landschaftsentwicklung – Vorarlberg. LGBl.Nr. 22/1997
- ↑ Umwelt - Natur- und Umweltschutz. In: Das Land Vorarlberg im Internet vorarlberg.at · Natur- und Umweltschutz. Amt der Vorarlberger Landesregierung: Abteilung Umwelt, abgerufen am 23. Mai 2010.
- ↑ Gesetz mit dem das Wiener Naturschutzgesetz erlassen wird. LBGl. Nr. 45/1998 (RIS, wien.gv.at), davor Gesetz vom 19. Oktober 1984 über den Schutz und die Pflege der Natur – Wiener Naturschutzgesetz. LBGl.Nr. 6/1985
- ↑ Ziel des Naturschutzes in Wien. In: wien.at > Umwelt & Klimaschutz > Umweltschutz> Naturschutz > Recht. Magistrat der Stadt Wien: Wiener Umweltschutzabteilung (Magistratsabteilung 22), abgerufen am 29. Mai 2010.
- ↑ Barbara Gartler; Amt der Steiermärkischen Landesregierung – Fachabt. 13A Umwelt- und Anlagenrecht (Hrsg.): Das Österreichische Umweltschutzrecht. jew. aktualisiert. Graz (Abschnitte Die wichtigsten Umweltvorschriften des Bundes, Die Umweltvorschriften im Bundesland Steiermark, Weblink, umwelt.steiermark.at, abgerufen am 30. Mai 2010).
- ↑ a b c Tiefenbach: Naturschutz in Österreich. 1998, 4.4 Naturschutzrechtlich geschützte Gebiete Tab. 21 Schutzgebietskategorien gemäß den Naturschutzgesetzen der Bundesländer, S. 44.
- ↑ Natur und Landschaft, Schutzgebiete: Nationale Schutzgebiete, land-oberoesterreich.gv.at
- ↑ Naturschutzbuch: Statistik. service.salzburg.gv.at
- ↑ Natur und Landschaft, tirol.gv.at; Schutzgebiete - Übersicht, tiroler-schutzgebiete.at
- ↑ Schutzgebiete, Natura 2000 vorarlberg.gv.at; Naturschutz in Vorarlberg - Investition für die Zukunft, vorarlberg.at
- ↑ Schutzgebiete und Schutzobjekte, Schutzgebiete in Wien: Flächenstatistik (Stand: 31. Dezember 2005) (rtf), wien.gv.at
- ↑ In Sbg. (214) und NÖ. (1.612) ist das Naturdenkmal ein traditionell starkes Werkzeug, und umfasst auch zahlreiche kleinräumigere Areale, mit relevantem Beitrag zum Gesamtschutzgebiet
- ↑ Österreichischer Moorschutzkatalog, cipra.org
- ↑ Das österreichische Feuchtgebietsinventar, UMWELTnet; Feuchtgebietsinventar, GIS des UBA
- ↑ Änderung von Gletschern im 20. Jahrhundert, boku.ac.at
- ↑ www.admin.ch - Systematische Sammlung des Bundesrechtes zu Natur- und Heimatschutz
- ↑ www.pronatura.ch - ProNatura Schweiz
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