Ranger (Schutzgebietsbetreuer)

Ranger (Schutzgebietsbetreuer)
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Die ursprüngliche Bedeutung von Ranger (von engl. range für „Gebiet, Bereich“) ist „Hüter eines Landschaftsraumes“. Inhaltlich entstand der Beruf aus dem des Wildhüters. Im amerikanischen Sprachraum werden heute die Bediensteten des National Park Service und des United States Forest Service als Ranger bezeichnet. Da der Beruf dort eine hohe Wertschätzung genießt und der Begriff Ranger auch in Europa mit positiven Assoziationen verknüpft ist, wurde er ins Deutsche übernommen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

1872 wurde in den USA der erste Nationalpark ausgewiesen, der Yellowstone-Nationalpark. Acht Jahre später nahm dort Harry Yount als erster Nationalpark-Ranger der Welt seine Arbeit auf.

Ranger in Deutschland

Ranger im Naturschutzgroßgebiet "Wolferskopf" (nördl. Saarland)

Als hauptamtliche Betreuer eines Schutzgebietes arbeiten Ranger in Deutschland insbesondere in Nationalen Naturlandschaften (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturparke). Darüber hinaus sind sie in Naturschutzgebieten, in Biologischen Stationen, für Kommunen, für Stiftungen oder auch freiberuflich tätig. Regional verschieden werden sie auch „Naturwächter“, „Nationalparkwart“ oder „Naturschutzwart“ genannt.

Aufgabenbereiche

Der Ranger versteht sich als Mittler zwischen Mensch und Natur. Daraus ergeben sich für ihn folgende Tätigkeitsfelder:

  1. Besucherbetreuung: Unter Anwendung von Mitteln der Interpretation führt er Exkursionen, Führungen, Projekttage, naturkundliche Schul- und Bildungsprogramme und Großveranstaltungen durch.
  2. Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit: Er gibt Informationen an Besucher und die örtliche Bevölkerung weiter, leitet Vorträge und Informationsstände und berät Landnutzer bei Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes.
  3. Pflege- und Reparaturarbeiten: Er nimmt Pflanzungen, Hecken- und Baumschnitt, Wiesenpflege und Artenschutzmaßnahmen vor, kontrolliert die Besuchereinrichtungen und ist für Gefahrensicherung, Abfallbeseitigung, Maschinen- und Gerätewartung zuständig.
  4. Wissenschaftliche Untersuchungen: Er führt Monitoring-Programme für Tier- und Pflanzenarten durch, unterstützt Forschungsprojekte, nimmt Proben, erfasst Daten und wertet sie aus.
  5. Überwachung und Schutz: Er kontrolliert der Einhaltung von Schutzbestimmungen, unterstützt Polizei, Feuerwehr und Behörden und ist ausgebildet in Erster Hilfe.

Berufliche Qualifizierung

Der Ranger repräsentiert in Deutschland den ersten nichtakademischen Naturschutzberuf. Die staatliche Anerkennung des Berufes geschah am 14. März 1998 mit Inkrafttreten der Fortbildungsverordnung (Bundesgesetzblatt Nr. 14 vom 13. März 1998) zum/r „Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/in“[1]. Darin wurde die berufliche Qualifizierung für die Tätigkeit als Ranger bundesweit einheitlich geregelt. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Herkunft aus einem „grünen“ Beruf. Zudem gibt es eine Seiteneinstiegsklausel, die es auch Menschen mit anderer beruflicher Vorbildung ermöglicht, einzusteigen. Das bedeutet, dass die notwendigen Kenntnisse auch auf andere Weise erworben und nachgewiesen werden können.

siehe auch

Literatur

  • Manfred Lütkepohl: Naturwacht Brandenburg. In: Nationalpark. Nr. 134, 2006, S. 28-31.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesgesetzblatt, Nr. 14 vom 13. März 1998 (abgerufen am 7. März 2010)

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