Rangordnung (Grundbuch Österreich)

Rangordnung (Grundbuch Österreich)

Die Rangordnung einer Eintragung in das österreichische Grundbuch richtet sich grundsätzlich danach, wann die Eingabe beim Grundbuchsgericht eingelangt ist: Die frühere Eingabe geht der späteren im Rang vor.

Wenn der Grundeigentümer seine Liegenschaft (oder Teile davon) veräußern oder belasten will, kann er verlangen, dass diese beabsichtigte Veräußerung oder Belastung im Grundbuch angemerkt wird.

Diese Anmerkung geschieht in Form eines sogenannten „Rangordnungsbeschlusses“. Davon gibt es nur ein einziges Exemplar, das dem Gesuchsteller zugestellt wird. Die Anmerkung gilt ein Jahr lang.

Ab der Anmerkung der Rangordnung ist das Grundbuch (freilich nur für die jeweilige Grundbuchseinlage) insofern „blockiert“, als dem Grundbuchsgericht dieses einzige Exemplar des Rangordnungsbeschlusses vorgelegt werden muss, wenn dann tatsächlich etwas aus der betreffenden Grundbuchseinlage veräußert oder sie belastet werden soll.

Berufsmäßige Urkundenverfasser (Notare, Rechtsanwälte) lassen in der Regel routinemäßig Rangordnungen anmerken und sich den entsprechenden Beschluss zustellen. So wird jedenfalls verhindert, dass der Liegenschaftseigentümer in der Zwischenzeit über seine Liegenschaft anderweitig verfügt. Das könnte er eben nur dann, wenn er bei dieser anderweitigen Verfügung den Rangordnungsbeschluss vorlegt. Da er ihn aber nicht hat, ist ihm solch eine Verfügung nicht möglich.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Grundbuchblatt — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …   Deutsch Wikipedia

  • Traditionskodex — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …   Deutsch Wikipedia

  • Eisenbahnschulden — Eisenbahnschulden. Diese lassen sich, wie folgt, unterscheiden: a) Betriebsschulden im engeren Sinn, d.h. alle Schulden, die durch die für den ordentlichen Betrieb der Bahn erforderlichen Leistungen, z.B. Beamtengehälter, Arbeiterlöhne, Zahlungen …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Anerbenrecht — Als Anerbenrecht bezeichnet man die Vererbung eines landwirtschaftlichen Anwesens an einen einzigen Erben, damit es geschlossen erhalten bleibt. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Sondererbfolge in den Hof. Der Hof wird getrennt vom… …   Deutsch Wikipedia

  • Zwangsvollstreckung — (Exekution, Hilfsvollstreckung), die amtliche zwangsweise Ausführung eines Richterspruches oder einer sonstigen obrigkeitlichen Verfügung. Diese kommt in Ansehung von Richtersprüchen sowohl im Zivilprozeß als im Strafverfahren in Betracht. Aber… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”