Raphaelswerk

Raphaelswerk

Das Raphaels-Werk Dienst am Menschen unterwegs e.V. berät und begleitet seit 1871 Auswanderer, Auslandstätige, Flüchtlinge, binationale Paare und Rückkehrer. Es wurde von Peter Paul Cahensly mit dem Ziel gegründet, katholischen Auswanderern auf dem Weg in ihre neue Heimat Sicherheit und Begleitung zu bieten.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das Raphaels-Werk wurde 1871 als „Verein zum Schutze Katholischer Auswanderer“ vom Limburger Kaufmann Peter Paul Cahensly gegründet. Schon 1865 auf der Katholikenversammlung in Trier hatte sich Cahensly für die „Rettung von Tausenden und Millionen gefährdeter Auswanderer“ stark gemacht. Auf dem Katholikentag in Mainz 1871 kam es zur Gründung des St.-Raphaels-Vereins, der 1878 seine päpstliche Anerkennung durch Papst Leo XIII. erhielt.

Auskunftsbüro des Raphaelsvereins in Hamburg, 1925

Der von engagierten Laien geprägte Zusammenschluss verfolgte die Idee, katholischen Auswanderern auf dem Weg in ihre neue Heimat Sicherheit und Begleitung zu bieten. Ziel der Initiative war es, die Bedingungen für Auswanderer zu verbessern, ihnen eine unparteiische Beratung zu bieten und sie vor dem Einfluss skrupelloser Agenten zu schützen. Dabei war die Unterstützung zumeist sehr konkret. Es ging um die Besorgung von Fahrkarten und Arbeitsmöglichkeiten sowie um die kirchliche Einbindung im Zielland.

Namensgeber des Vereins ist der Erzengel Raphael, der als Schutzengel der Reisenden gilt.

Am Vorabend des Zweiten Weltkrieges war der St.-Raphaels-Verein bemüht, Verfolgten des NS-Regimes die Flucht von Deutschland nach Südamerika – hauptsächlich nach Brasilien – zu ermöglichen. Die deutschen Bischöfe unterstützten den Verein finanziell, der Vatikan erreichte auf diplomatischem Wege in den südamerikanischen Botschaften die Vergabe von Visa an Flüchtlinge. Bei den Verfolgten handelte es sich vor allem um Katholiken jüdischer Abstammung, die von der nationalsozialistischen Rassengesetzgebung betroffen waren. Die Mitarbeiter des St.-Raphaels-Vereins achteten jedoch darauf, dass Juden vor 1933 zum katholischen Glauben konvertiert waren, um auszuschließen, daß die Konversion nur erfolgte, um aus Deutschland zu flüchten. 1941 wurde der St.-Raphaels-Verein verboten.

Auftrag und Ziel

Der gemeinnützige Verein Raphaels-Werk berät im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz bundesweit Auswanderer und Auslandstätige unabhängig von ihrer Nationalität, ihrem rechtlichem Status und ihrer Religionszugehörigkeit.

Den rechtlichen Rahmen der Beratung bildet das Auswandererschutzgesetz (AuswSG) vom 26. März 1975 (BGB I S. 774). Mit diesem Gesetz übernimmt der Staat eine Schutzfunktion für seine Bürger. Auswanderer sollen nicht aus kommerziellem Eigeninteresse beraten werden, sondern Zugang zu möglichst objektiven und umfassenden Informationen erhalten. Die Beratung soll davor bewahren, den Schritt ins Ausland unüberlegt zu gehen. Weiterhin sind Werbung und Prämien für eine Auswanderung verboten.

Die Beratung im Raphaels-Werk hat das Ziel, die konkreten Fragen der Ratsuchenden zu beantworten, sie umfassend zu informieren und auf möglichst viele Aspekte ihres Vorhabens aufmerksam zu machen. Die Ratsuchenden werden unterstützt, ihren Plan realistisch einzuschätzen, damit sie für sich eine tragfähige Entscheidung treffen. Die Begleitung im Entscheidungsprozess geschieht auf der Basis des christlichen Menschenbildes, das den Menschen nicht auf Aspekte wie Karriere und Verdienst reduziert, sondern ihn in seinem sozialen Kontext sieht und die religiöse Dimension einbezieht.

Arbeitsgebiete

Das Raphaels-Werk berät:

  • Auswanderer: Deutsche, die dauerhaft ihren Wohnsitz in ein anderes Land verlegen möchten.
  • Auslandstätige: Menschen, die vorübergehend im Ausland arbeiten wollen.
  • Weiterwanderer: Ausländer, vor allem Flüchtlinge, die nach neuen Perspektiven in einem Drittland suchen.
  • Rückkehrer: Ausländer, vor allem Flüchtlinge, die in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten oder müssen, und Deutsche mit dem Wunsch, nach Deutschland zurückzukehren.
  • Binationale Partnerschaften und Familien

Struktur

Das Raphaels-Werk ist einem doppelten kirchlichen Auftrag verpflichtet, der einerseits direkt von der Deutschen Bischofskonferenz erteilt ist, andererseits aus dem Status als anerkannter zentraler Fachverband im Deutschen Caritasverband erwächst.

Es ist als gemeinnützig eingetragener Verein organisiert und unterhält sein Generalsekretariat in Hamburg.

Bundesweit existiert ein Netz von über zwanzig staatlich zugelassenen Beratungsstellen in Trägerschaft von Caritasverbänden. Weiterhin haben Ratsuchende die Möglichkeit, sich an eine Telefonberatung und die Zentrale Onlineberatung zu wenden.

Weblinks

Einzelnachweise

  • Festschrift 80 Jahre St.-Raphaels-Verein 1871–1951, Generalsekretariat des St.-Raphaels-Vereins, Hamburg, 1951
  • Gründungsurkunde des St.-Raphaels-Vereins

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