- Ratsschreiber
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Ratschreiber ist der Titel eines kommunalen Beamten in der Gemeindeverwaltung im Bundesland Baden-Württemberg.
Jede Gemeinde, die Sitz eines Grundbuchamtes oder einer Grundbucheinsichtsstelle ist, bestellt einen, in bestimmten Fällen auch mehrere, Ratschreiber (§31 Landesgesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit Baden-Württemberg, LFGG)[1].
Seine Aufgaben bestehen vor allem in der Entgegennahme von Erklärungen in Grundstücksangelegenheiten und der Erteilung von Grundbuchabschriften. Im badischen Landesteil amtiert er darüber hinaus als Urkundsbeamter und kaufmännischer Leiter der Geschäftsstelle des Grundbuchamts (§32 LFGG)[2]. In ganz Baden-Württemberg ist er zur öffentlichen Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften berechtigt.
Fußnoten
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