- Ratzeburger Land
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Das Fürstentum Ratzeburg ist ein historisches Territorium des Heiligen Römischen Reiches. Es lag überwiegend auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Das Fürstentum entstand im Westfälischen Frieden (1648) durch Säkularisation des Hochstifts Ratzeburg. Es zählte zum Niedersächsischen Reichskreis und wurde 1648 als Gebietsentschädigung dem Herrschaftsbereich der (Groß-) Herzöge zu Mecklenburg beigelegt. Im Hamburger Vergleich von 1701 wurde es wertvollster Gründungsbestandteil für Mecklenburg-Strelitz.
Das Fürstentum umfasste nicht den wesentlich größeren geistlichen Aufsichtsbezirk des untergegangenen Bistums, sondern (nur) das Hochstift, die Liegenschaften des Bischofs und des Domkapitels. Diese waren hauptsächlich um die bischöfliche Residenzstadt Schönberg herum konzentriert im Norden bis an das Ufer der Stepenitz. In der Stadt Ratzeburg gehörte lediglich der Domhof, das Gebiet unmittelbar um den Ratzeburger Dom dazu. Hinzu kamen die Dörfer Panten (mit Hammer und Mannhagen), Horst und Walksfelde, die als Exklaven im Lauenburgischen lagen. Das Fürstentum hatte etwa 20.000 Einwohner.
Im Gegensatz zu den anderen Teilgebieten im Herrschaftsbereich der mecklenburgischen (Groß-) Herzöge gab es im Ratzeburger Land keine Leibeigenschaft und Großgrundbesitzer, sondern nur freie Bauern, weil Bischof und Kapitel anders als der Adel keinerlei Interesse am Bauernlegen und am Errichten von Gütern besaßen. Die durchaus eigenständige Kultur des ehemaligen Fürstentums dokumentiert das Volkskundemuseum in Schönberg.
Das Hauptgebiet des Fürstentums um Schönberg herum ist heute ein Teil des Landkreises Nordwestmecklenburg, in dessen Wappen der Krummstab an die bischöfliche Vergangenheit des Ratzeburger Landes erinnert. Das historische Wappen des Fürstentums findet sich heute noch als Herzschild im Wappen der Stadt Schönberg sowie in den Wappen der Orte Bäk und Ziethen.
Der Ratzeburger Domhof und die Exklaven kamen 1937 durch das Groß-Hamburg-Gesetz an den Kreis Herzogtum Lauenburg, dafür fiel das Lübecker Dorf Utecht an Mecklenburg.
1945 fielen durch Veränderung der Zonengrenze im sogenannten Barber-Ljaschtschenko-Abkommen die historisch zum Ratzeburger Land gehörenden Gemeinden Ziethen, Mechow, Bäk und Römnitz ebenfalls an den Kreis Herzogtum Lauenburg. Diese Gebietsveränderung wurde auch nach der Wiedervereinigung aufrechterhalten. Der Kern der Gemeinden des ehemaligen Ratzeburger Landes ist heute in der Amtsverwaltung Amt Schönberger Land zusammengefasst.
Literatur
- Gottlieb Matthias Carl Masch: Geschichte des Bisthums Ratzeburg. Lübeck: F. Aschenfeldt 1835 (Volltext)
- Reno Stutz: Ratzeburger Land. Mecklenburgs ungewöhnlicher Landesteil zwischen Wismar und Lübeck.. - 2. Aufl. - Rostock: Neuer Hochschulschriften Verlag, 1997. ISBN 3-929544-37-7.
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