Rauchkammer

Rauchkammer
Rauchkammer mit Rauchkammertür, Mischkasten und abschließendem Profilring an einem Neubaukessel 39E während der Reparatur in der Kesselschmiede. Der Schornstein ist abgenommen. (Meiningen, 2003)

Rauchkammer heißt der vordere Teil des Kessels einer Dampflokomotive. Die Rauchkammer besteht im Wesentlichen aus einem zylindrischen Schuss, der über einen Profilring mit dem vorderen Langkessel verbunden ist und einer ringförmigen Türwand mit der Rauchkammertür. Die Rauchkammer ist an den Profilring angenietet oder, bei neuzeitlichen Kesseln, angeschweißt.

Konstruktive Merkmale

In der Rauchkammer wird der für das Ansaugen der Verbrennungsluft erforderliche Unterdruck erzeugt. Dafür wird der aus den Zylindern austretende Abdampf durch eine große Düse (Blasrohrkopf) geleitet, die genau unter der Öffnung des Schornsteins angeordnet ist. Der austretende kegelförmige Dampfstrahl ist so justiert, dass er den Querschnitt des Schornsteins genau ausfüllt und die in der Rauchkammer befindlichen Rauchgase mitreißt. Dadurch entsteht in der Rauchkammer ein Unterdruck, der sich (bei luftdichtem Verschluss der Rauchkammer) durch die Kesselrohre bis in die Feuerbüchse fortsetzt und dort, mit dem Einsaugen frischer Verbrennungsluft durch den mit Brennstoff beschickten Rost, die Feueranfachung besorgt. Der Schornstein und der auf seinen Querschnitt genau abgestimmte und eingestellte Blasrohrkopf bilden zusammen mit der Rauchkammer die so genannte Saugzuganlage. Deren Wirkungsgrad und damit auch der Gesamtwirkungsgrad des Kessels und der Lokomotive werden u.a. durch die Abdichtung der Rohrdurchführungen (meist mit Passblechen) und der Abdichtung der plan geschliffenen Rauchkammertür beeinflusst.

Zur Rauchkammerausrüstung gehören weiterhin der Hilfsbläser (zur Erzeugung eines Unterdruckes im Stand oder bei Fahrt mit geschlossenem Regler), der Funkenfänger und, bei Heißdampflokomotiven, der Dampfsammelkasten (mit den angeflanschten Überhitzerelementen), der bei von der Deutschen Bundesbahn ab 1950 neu beschafften Dampflokomotiven meist mit einem Heißdampfregler vereinigt ist.

In die Rauchkammer werden während der Fahrt glühende Brennstoffteilchen (Lösche) übergerissen, die von Zeit zu Zeit durch Einspritzen von Wasser abgelöscht werden müssen. Dazu befindet sich quer in der Rauchkammer ein Spritzrohr. Der Rauchkammerboden ist zum Schutz vor Überhitzung (Ausglühen) und starker Korrosion mit feuerfestem Beton ausgekleidet. Die Rauchkammertür wird innen mit einem leicht auswechselbaren Schutzblech, dem Rauchkammertürschoner, geschützt. Die Rauchkammertüren der Einheitslokomotiven sind luftdicht mit Vorreibern und einem Zentralverschluss verschlossen. Letzgenannter entfiel bei Kriegslokomotiven und größtenteils bei Dampflokomotiven der Deutschen Bundesbahn ab 1950.

Für den Ablauf des Spritzwassers ist am Rauchkammerboden ein Entwässerungsstutzen vorhanden, der während des Betriebes mit einer Überwurfmutter verschraubt sein muss.

In einer Nische vor dem Schornstein ist meist ein Oberflächenvorwärmer oder der Mischkasten der Mischvorwärmeranlage untergebracht.

Literatur


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