- Raum der Sicherheit und des Rechts
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Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist ein politisches Konzept der Europäischen Union, das auf die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres zurückgeht.
Im Zuge der fortschreitenden Integration wurde deutlich, dass insbesondere aus dem Binnenmarkt und der Freizügigkeit Gefahren für die Mitgliedstaaten und ihre Bürger erwachsen. Zu nennen sind insbesondere grenzüberschreitende Kriminalität, unkontrollierte Migration, aber auch das Problem des gezielten Ausspielens der einzelnen nationalen Rechtsordnungen gegeneinander.
In Reaktion hierauf haben die Mitgliedstaaten durch den Vertrag von Maastricht 1992 ihre politische Kooperation um die Politikfelder Justiz und Inneres erweitert. Diese bildeten die sogenannte 3. Säule der EU. Diese war stark intergouvernemental geprägt: Beschlüsse konnten nur einstimmig von allen Mitgliedstaaten im Rat der EU getroffen werden, das Europäische Parlament hatte keine Mitspracherechte. Im Einzelnen umfasste diese 3. Säule die Bereiche:
- polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS),
- justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen (JZZ) und
- flankierende Maßnahmen zum freien Personenverkehr in der EU für Angehörige von Drittstaaten, d. h. die Harmonisierung der Asyl-, Flüchtlings-, Visa- und Zuwanderungspolitik.
Seit dem Vertrag von Amsterdam von 1997 werden all diese Maßnahmen unter dem Begriff Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zusammengefasst; Art. 2, 4. Anstrich EU-Vertrag erhebt dieses Konzept ausdrücklich in den Rang eines Zieles der Union. Zugleich wurden mit dem Vertrag von Amsterdam die JZZ und die flankierenden Maßnahmen zum freien Personenverkehr aus der intergouvernementalen 3. Säule der EU in die supranationale 1. Säule überführt („vergemeinschaftet“), sodass darüber nun im Mitentscheidungsverfahren (mit Mehrheitsentscheid im Rat und Mitspracherechten für das Europäische Parlament) entschieden wird. Der noch nicht ratifizierte Vertrag von Lissabon sieht vor, dass auch die PJZS vergemeinschaftet wird. Damit würden die frühere „3. Säule“ aufgelöst und Entscheidungen über die Innen- und Justizpolitik in der EU künftig grundsätzlich nach dem Mitentscheidungsverfahren getroffen werden.
Großbritannien, Irland und Dänemark wirken aufgrund von Zusatzprotokollen nur sehr begrenzt an der Politik im Bereich Justiz und Inneres mit.
Literatur
- Christoph Gusy / Christoph S. Schewe, Die Rechts- und Asylpolitik der Europäischen Union, in: Werner Weidenfeld (Hrsg.), Europa-Handbuch, 2. Auflage Bonn 2004, ISBN 3-89204-630-1, S. 342 ff.
- Peter-Christian Müller-Graff / Friedemann Kainer: Asyl-, Einwanderungs- und Visapolitik; in: Werner Weidenfeld/Wolfgang Wessels (Hsg.), Europa von A bis Z, Berlin 2006, ISBN 3-8329-1378-5, S. 332ff.
- Thomas Oppermann, Europarecht, München 2005, ISBN 3-406-53541-0, S. 500ff.
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