- Reale Größe
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Der Begriff reale Größe bezeichnet in der Wirtschaftswissenschaft einen bereinigten Nominalwert (nominale Größe). Es existieren unterschiedliche Definitionen in den Bereichen Volkswirtschaftslehre und Finanzierung.
Volkswirtschaftslehre
In der Volkswirtschaftslehre bezeichnet eine reale Größe eine um die Preisentwicklung bereinigte Variable. Beispiele für reale Größen sind:
- das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP), einen um Inflationseffekte bereinigten Wert des (nominalen) BIP. Im Unterschied zum nominalen BIP, das in den Preisen des jeweiligen Erhebungszeitraumes erstellt wird (zu Marktpreisen), wird das reale BIP mit Hilfe von Preisindizes anhand der Preise eines festgelegten Basisjahres berechnet. Ziel ist es, die Veränderung der tatsächlich erstellten Leistungen zu ermitteln und Veränderungen, die sich aufgrund von Preisschwankungen ergeben, herauszufiltern. Dies ist nötig, um die Vergleichbarkeit der Zahlen über mehrere Jahre zu gewährleisten.
- der Realzins, d. h. die um die Inflation bereinigte nominale Verzinsung (Nominalzinssatz).
- der Reallohn, d. h. die Löhne im Verhältnis zum allgemeinen Preisniveau. Der reale Lohn, also die Kaufkraft der geleisteten Arbeit, wird im Zusammenhang mit der Preisentwicklung betrachtet, wodurch die tatsächliche Lohnentwicklung transparenter werden soll.
- reale Lohnstückkosten
Finanzierung
In der Finanzierungslehre bezeichnet die reale Größe, ähnlich wie in der Volkswirtschaftslehre, einen bereinigten Wert. Dies ist insbesondere bei Schuldverhältnissen von Interesse. Beispielsweise wird die Verzinsung von Anleihen als Verzinsung vom Nennwert (in der Regel 100 Geldeinheiten) angegeben, d.h. dass die jährliche Zinszahlung nicht vom tatsächlichen Ausgabepreis oder Kaufkurs abhängt, sondern von dem in der Urkunde verbrieften Nennwert (man spricht auch hier vom Nominalzinssatz). Der Ausgabepreis oder Kaufkurs kann aber teilweise stark vom Nennwert abweichen (Extremfall Nullkuponanleihe oder Zero-Bond, ohne Verzinsung) was die tatsächliche, oder reale Verzinsung über die Laufzeit beeinflusst. Man spricht auch vom Effektivzins oder der Rendite. Im umgekehrten Fall, der Aufnahme eines Darlehens, kann sich die Vereinbarung eines Disagios (auch Damnum) auf die reale Verzinsung auswirken.
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