Reallastberechtigung

Reallastberechtigung

Unter Reallast versteht man die "dinglich wirkende" Belastung eines Grundstückes mit der Haftung für bestimmte, in der Regel wiederkehrende Leistungen des jeweiligen Grundeigentümers § 12 GBG. Der Reallastberechtigte ist befugt, vom Grundeigentümer die Leistung - ein Tun - zu fordern (im Gegensatz zum Servitut!). Kommt der Grundeigentümer dem nicht nach, so kann der Berechtigte Zwangsvollstreckung führen! Es können Prädialreallasten und Personalreallasten unterschieden werden. Je nach Verknüpfung der Berechtigung entweder mit einem Grundstück oder mit einer Person.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Sachenrechtsgrundsätze — Das Sachenrecht bezeichnet im deutschsprachigen Raum das Rechtsgebiet, das der Regelung dinglicher Rechte dient. Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Grundsätze des Sachenrechts 1.1.1 Publizität 1.1.2 Absolutheit 1.1.3 …   Deutsch Wikipedia

  • Sachenrecht (Österreich) — Das österreichische Sachenrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Sachen und Menschen. Es ist das Recht der Güterzuordnung. Das umfassendste aller dinglichen Rechte ist das Eigentum. Der Besitz ist kein dingliches Recht, sondern bloß eine… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”