- Recht auf Mobilität
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Das Recht auf Mobilität bezeichnet die Vorstellung, dass räumliche Mobilität ein Grund- bzw. Menschenrecht darstelle. Daraus erwachse eine staatliche Verantwortung jedem Bürger ein Mindestmaß an Mobilität zu garantieren. Eine juristische Ableitung eines Grundrechts auf Mobilität aus dem Grundgesetz hat Michael Ronellenfitsch versucht.[1] Unter Berufung auf ein Recht auf Mobilität fordern u.a. Die Linken[2], Teile der Gewerkschaften und Bürgerinitiativen die Ausweitung ermäßigter Fahrpreise im Öffentliche Personennahverkehr nach sozialen Kriterien (Sozialtickets). Weitergehend fordern einige linksradikale Gruppen unter dem Schlagwort des Nulltarifs einen kostenlosen ÖPNV, zu dessen Durchsetzung sie u. a. zum gemeinschaftlichen Schwarzfahren aufrufen.[3][4]
Siehe auch
- Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen im öffentlichen Personennahverkehr
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ U.a. Ronellenfitsch, Michael: Mobilität: Vom Grundbedürfnis zum Grundrecht?, DAR 1992, S. 321-325, ders.: Die Verkehrsmobilität als Grund und Menschenrecht - Betrachtungen zur "zirkulären" Mobilität in der Europäischen Union, JöR 44 (1996), 168-203
- ↑ Fraktion Die Linke. im Bundestag: Sozialticket.
- ↑ Aktion "Pinker Punkt" der Kampagne Berlin umsonst
- ↑ Kampagne "Pinker Punkt" in Wien
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