- Rechtsanwaltskanzlei
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Als Anwaltskanzlei bezeichnet man die Büroräume und das Unternehmen oder den Betrieb eines Rechtsanwalts oder mehrerer Rechtsanwälte. In Deutschland können nur Anwälte zugelassen werden, die einen Kanzleisitz haben.
Inhaltsverzeichnis
Hintergründe
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Bezeichnung Anwaltskanzlei sowohl für das Büro eines Einzelanwalts, als auch für die Büros mittlerer oder größerer Sozietäten gebraucht. In der Anwaltskanzlei ist der Rechtsanwalt für seine Klienten erreichbar, dort wird er (im Regelfall) Besprechungen mit Mandanten durchführen und seine Akten bearbeiten. In der Anwaltskanzlei schafft der Anwalt alle personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Ausübung seines Berufs.
Folgende Organisationsformen einer Anwaltskanzlei sind denkbar:
- Einzelanwalt
- Bürogemeinschaft (nur Organisationsgemeinschaft, in Österreich auch "Regiegemeinschaft" genannt)
- Sozietät als Gesellschaft bürgerlichen Rechts und/oder Partnerschaftsgesellschaft; in Österreich bis 31. Dezember 2006 als Offene Erwerbsgesellschaft oder Kommanditerwerbsgesellschaft, auch unter der Bezeichnung "Partnerschaft" (ab 1. Januar 2007 entspricht das in Österreich den Rechtsformen Offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft)
- Kapitalgesellschaft (z. B. Anwalts-GmbH) (in Deutschland relativ ungebräuchlich, in Österreich zunehmend anzutreffen)
Größten Kanzleien
Zu den weltgrößten (Wirtschafts-) Kanzleien gehören[1]:
- Clifford Chance
- Linklaters
- Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom
- Freshfields Bruckhaus Deringer
- Latham & Watkins
- Baker & Mckenzie
- Allen & Overy
- Jones Day
- Sidley Austin
- White & Case
Weblinks
Einzelnachweise
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