Rechtsanwaltskosten

Rechtsanwaltskosten

Anwaltskosten sind die Kosten, die für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes entstehen können.

Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland sind die Anwaltskosten gesetzlich geregelt. Sie finden sich seit dem 1. Juli 2004 in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Vorher waren die Gebühren in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) geregelt.

Je nach Tätigkeitsbereich, ob der Anwalt also in Straf-, Zivil- oder Verwaltungsverfahren tätig ist, fallen unterschiedliche Gebühren an.

Grob unterscheidet man Satzrahmengebühren (z. B. im Zivilrecht) und Betragsrahmengebühren (z. B. im Straf- und Sozialrecht).

Bei den Satzrahmengebühren berechnen sich die Gebühren in Abhängigkeit von dem Streit- oder Gegenstandswert nach bestimmten Gebührensätzen, die sich wiederum nach dem Schwierigkeitsgrad, dem Umfang und der Bedeutung der Angelegenheit richten. Das Haftungsrisiko des Anwaltes spielt in dem RVG ebenfalls eine Rolle.

Die Betragsrahmengebühren sind streitwertunabhängig. Hier gibt das RVG einen Betragsrahmen für eine bestimmte Tätigkeit vor. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt der Anwalt die Gebühr, ebenfalls nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung der Angelegenheit.

Neben den eindeutig gesetzlich geregelten Gebühren besteht auch die Möglichkeit, bei einer außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts eine Gebührenvereinbarung abzuschließen. Eine entsprechende Vereinbarung sollte vor Aufnahme der Tätigkeit durch den Rechtsanwalt abgeschlossen werden. Im Bereich niedriger Streitwerte liegen die Vereinbarungen nicht selten über den im RVG geregelten Gebühren. Dies ist grundsätzlich nach erfolgter Aufklärung zulässig. Bei hohen Streitwerten, wie z. B. im Marken- und Domainrecht liegen die außergerichtlich frei vereinbarten Gebühren häufig auch unterhalb der im RVG geregelten Gebühren.

Schweiz

In der Schweiz werden die Anwaltskosten (in der Regel Tarife genannt) durch die Kantone gesetzlich geregelt, womit in jedem Kanton andere Ansätze gelten. Innerhalb der vorgegebenen Preisspanne sind die Anwälte in der Gestaltung ihrer Honorare frei. In der Regel wird unterschieden zwischen Tarifen nach Aufwand und nach Streitwert, wobei bei letzterem Zuschläge für besondere Arbeiten erhoben werden können. Eine Vergütung nach Aufwand ist üblich im Strafrecht, im Armenrecht und bei unbestimmbarem Streitwert; eine Vergütung nach Streitwert im Zivilrecht bei bestimmtem oder bestimmbarem Streitwert.

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