- Rechtsdogmatik
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Die Rechtsdogmatik ist Teil der Rechtswissenschaft. Sie unternimmt die systematische und begriffliche Durchdringung (exegetische Jurisprudenz) der geltenden Rechtsnormen.
Ihre Methoden hängen von der Art des Rechtsstoffes ab; im kontinentaleuropäischen Rechtskreis, der hauptsächlich aus Gesetzesrecht besteht, sind dies vor allem die Interpretation und die Lückenfüllung.
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