Rechtserhaltende Benutzung
- Rechtserhaltende Benutzung
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Rechtserhaltende Benutzung ist ein Begriff aus dem Markenrecht. Nach Ablauf einer 5-jährigen Benutzungsschonfrist ist es notwendig, eine Marke im geschäftlichen Verkehr zu nutzen, damit die Rechte an einer Marke erhalten bleiben.
Eine Marke wird rechtserhaltend benutzt, wenn sie für die Kennzeichnung oder Bewerbung der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen wurde, in ernsthaftem Umfang eingesetzt wird.
Die rechtserhaltende Benutzung einer Marke ist Voraussetzung dafür, dass die Marke als älteres Recht in einem Widerspruchs-, Löschungsverfahren oder Verletzungsverfahren geltend gemacht werden kann. Eine nichtbenutzte Marke kann auf Antrag gelöscht werden.[1]
Ob eine Marke nach § 26 MarkenG rechtserhaltend benutzt wurde, ist eine Rechtsfrage.[2]
Quellen
- ↑ § 49 Markengesetz
- ↑ BGH, Beschluss vom 16. März 2000 - I ZB 43/97 - "Bayer/BeiChem"
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