- Rechtssekretär
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Rechtssekretäre sind in Deutschland bei den Gewerkschaften tätige Juristen oder arbeitsrechtlich erfahrene Personen, die sowohl mit der außergerichtlichen Beratung in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht als auch mit der Vertretung der Gewerkschaftsmitglieder vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit beauftragt sind. Rechtssekretäre dürfen nach § 11 Abs. 2 ArbGG auch ohne Zulassung als Rechtsanwalt als Bevollmächtigte vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) auftreten. Wollen sie vor dem BAG auftreten, müssen sie jedoch die Befugnis zum Richteramt haben, also so genannte Volljuristen sein.
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