- Rechtsstatus
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Mit Rechtsstatus bezeichnet man die Anwendbarkeit eines in sich abgeschlossenen Regelsystems auf eine natürliche Person oder eine juristische Person, sie nimmt an diesem System als Rechtssubjekt also teil. Das Regelsystem kann in diesem Sinne ein Fachgebiet (etwa Zivilrecht, Steuerrecht, Strafrecht) oder Beziehungen zwischen Autonomen (Völkerrecht, WTO-Recht, Weltraumrecht) normieren. Mit dem Ausdruck, etwas oder jemand habe den Status von…, meint man, dass der ganze Bündel spezifischer Normen, die das Regelsystem etabliert hat, vollumfänglich anwendbar ist.
Rechtsstatus meint jedoch nicht die Gesamtheit aller Rechtspositionen eines Rechtssubjekts, in der Rechtswissenschaft werden vermengende Ausdrücke über eine „Rechtsgesamtheit“ vermieden.
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