Rechtsstatut

Rechtsstatut

Das Statut (lat. statutum „Festsetzung“), oft auch im Plural Statuten verwendet, bezeichnet:

  • allgemein eine Sammlung bzw. Zusammenfassung von Rechtsnormen, siehe Kodifikation
  • einen völkerrechtlichen Vertrag, zumeist einen solchen, der eine Institution konstituiert (statuiert), siehe Statut (Völkerrecht)
  • im internationalen Privatrecht diejenige Rechtsordnung, die zur Entscheidung in der Sache heranzuziehen ist, siehe Internationales Privatrecht#Statut, Personalstatut
  • eine Satzung eines privatrechtlichen Verbands/Vereins, siehe Satzung (Privatrecht)
  • im österreichischen und tschechischen Kommunalrecht den Rechtsstatus einer Kommune, siehe Statutarstadt
  • im italienischen Verfassungsrecht die Verfassung der Regionen, siehe Italienische Regionen
  • in der allgemeinen Rechtsgeschichte die Ordnungen und Regeln von Körperschaften, siehe Körperschaft
  • in der Verfassungsgeschichte das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, siehe Stadtrecht



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