- Rechtsstatut
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Das Statut (lat. statutum „Festsetzung“), oft auch im Plural Statuten verwendet, bezeichnet:
- allgemein eine Sammlung bzw. Zusammenfassung von Rechtsnormen, siehe Kodifikation
- einen völkerrechtlichen Vertrag, zumeist einen solchen, der eine Institution konstituiert (statuiert), siehe Statut (Völkerrecht)
- im internationalen Privatrecht diejenige Rechtsordnung, die zur Entscheidung in der Sache heranzuziehen ist, siehe Internationales Privatrecht#Statut, Personalstatut
- eine Satzung eines privatrechtlichen Verbands/Vereins, siehe Satzung (Privatrecht)
- im österreichischen und tschechischen Kommunalrecht den Rechtsstatus einer Kommune, siehe Statutarstadt
- im italienischen Verfassungsrecht die Verfassung der Regionen, siehe Italienische Regionen
- in der allgemeinen Rechtsgeschichte die Ordnungen und Regeln von Körperschaften, siehe Körperschaft
- in der Verfassungsgeschichte das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, siehe Stadtrecht
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