- Reformabsolutismus
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Der aufgeklärte Absolutismus ist eine im 18. Jahrhundert außerhalb des französischen Herrschaftsgebiets entstandene Form des Absolutismus. Impulse der Aufklärung wurden insbesondere von Herrschern in Preußen und Österreich aufgegriffen.
Der Fürst wurde nicht mehr als von Gott eingesetzter Herrscher und über jedem Gesetz stehender Souverän verstanden (Gottesgnadentum), sondern als oberster Repräsentant einer vernünftigen Staatsordnung, dessen Verpflichtung es ist, dem Allgemeinwohl zu dienen.[1] So bezeichnete sich Friedrich II. von Preußen (König 1740-1786) als der „erste Diener seines Staates“. Aufgeklärte Herrscher strebten an, die Judikative aus der Hand zu legen, überwachten aber das Geschehen und revidierten verschiedene Urteile der Gerichte.
Als wichtigste Vertreter des aufgeklärten Absolutismus gelten Friedrich II. von Preußen und Joseph II. von Österreich (Kaiser 1765-1790) und, bedingt durch den Einfluss Josephs und ihrer Minister, seine Mutter Maria Theresia (Erzherzogin 1740-1780).
Auch die russische Zarin Katharina die Große (1729-1796) verstand sich als aufgeklärte Herrscherin und bot dissidenten französischen Philosophen wie Denis Diderot Zuflucht und Publikationsmöglichkeiten, verschärfte aber gleichzeitig die Leibeigenschaft und gab dem Adel weitere Privilegien.
Aufgrund der humanitären Verpflichtung führten Herrscher des aufgeklärten Absolutismuses verschiedene Reformen durch, um dem Allgemeinwohl zu dienen. Dies geschah unter anderem durch das "Allgemeine Landrecht" in Preußen und durch das "Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch" (ABGB) in Österreich. Diese Reformen leiteten den Beginn zur Rechtsstaatlichkeit und die Abkehr von der Willkür ein. [1] Die Reformen betrafen unter anderem folgendes:
- Gesetze gelten für alle gleich und verbindlich.
- Abkehr vom Grundsatz: „Cuius regio, eius religio“, wonach der Landesherr bestimmt, welcher Konfession seine Untertanen angehören müssen; Folge: bedingte Toleranz für Einwanderer und Angehörige anderer Konfessionen, z.T. auch Religionen (erste Ansätze einer Judenemanzipation)
- Relativ großzügige Reaktionen auf freie Meinungsäußerungen; Folge: Entstehen von Ansätzen einer kritischen Öffentlichkeit
- Ansätze zur Abschaffung der Folter und entwürdigender Strafen
- Aufweichen der Leibeigenschaft
- Ende der Hexenprozesse
- weiterer Ausbau des Beamtentums
- Einführen bzw. Bestätigung der Schulpflicht (Preußen 1717/1763, Österreich 1774)
Der aufgeklärte Absolutismus ließ jedoch keine politische Mitbestimmung der Untertanen in dem Sinne zu, dass diese etwas politisch gegen den Willen des Monarchen hätten erzwingen können.
Quellen
- ↑ a b Aufgeklärter Absolutismus. Christian Albrechts Universität Kiel. Abgerufen am 8. März 2009.
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