- Regelbetragverordnung
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Basisdaten Titel: Regelbetrag-VerordnungAbkürzung: RegelBetrV Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Familienrecht FNA: 404-18-3 Datum des Gesetzes: 6. April 1998
(BGBl. I S. 666, 668)Inkrafttreten am: 1. Juli 1998 Letzte Änderung durch: Art. 1 VO vom 5. Juni 2007
(BGBl. I S. 1044)Inkrafttreten der
letzten Änderung:1. Juli 2007
(Art. 2 VO vom 5. Juni 2007)Außerkrafttreten: 1. Januar 2008 Art. 4 G vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3189, 3193) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Die Regelbetragverordnung war eine Rechtsverordnung zur Regelung des Mindestunterhaltes für minderjährige Kinder. Die Regelbetrag-Verordnung trat mit Wirkung zum 1. Januar 2008 außer Kraft[1]. Die Mindestunterhaltsbeträge ergeben sich seit dem aus § 1612a BGB.
Sie diente als Grundlage für den Teil A der Düsseldorfer Tabelle sowie für die Bemessung des Unterhaltsvorschusses nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). In regelmäßigen Abständen wurde die Regelbetragverordnung seit 1999 alle zwei Jahre zum 1. Juli an die Entwicklung des durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen angepasst, nicht an gestiegene Lebenshaltungskosten. Die letzte Fassung galt seit 1. Juli 2007 und unterschied die Regelbeträge in 3 Altersstufen (Geburt - 6. Lebensjahr, 7. - 12. Lebensjahr; 13. Lebensjahr bis Volljährigkeit). Außerdem wurde zwischen dem Wohnsitz des Kindes in den alten und neuen Bundesländern unterschieden. Die Regelbetragverordnung galt seit dem Kindschaftsreformgesetz 1998, ihr Vorgänger war die seit 1970 gültige Regelunterhaltsverordnung, die damals allerdings nur für den Unterhalt nichtehelicher Kinder galt.
Beleg
- ↑ Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007, BGBl. I, S. 3189, 3193
Weblinks
Text der Regelbetragverordnung
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