- Regierungskommission
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Die Regierungskommission war eine Behörde, die in den Jahren 1920 bis 1935 das Saargebiet (Saarbeckengebiet - Territoire de Bassin de la Sarre) im Auftrag des Völkerbundes verwaltete.
Rechtsgrundlage waren die Artikel 45 bis 50 sowie die zu diesen Artikeln gehörige Anlage zum Versailler Friedensvertrag.
Der Regierungskommission gehörten nach § 16 der Anlage fünf Mitglieder an, und zwar ein Deutscher, der aus dem Saargebiet stammen musste, ein Franzose und drei weitere Mitglieder, die weder Deutsche noch Franzosen sein durften. Die Mitglieder der Regierungskommsission wurden vom Rat des Völkerbundes jeweils auf die Dauer von einem Jahr berufen.
Die Regierungskommission übernahm am Tage nach des Inkrafttretens des Versailler Vertrages (10. Januar 1920) die Regierungsgewalt im Saargebiet. Ihre Tätigkeit endete mit der Rückgabe der Regierungsgewalt an das Deutsche Reich am 1. Januar 1935.
Kommissionsmitglieder aus dem Kreis der Saareinwohner waren:
- 1920 Alfred von Boch
- 1920 - 1923 Jacob Hector
- 1923 - 1924 Julius Land (stellvertretend für Hector)
- 1924 - 1935 Bartholomäus Koßmann
Kategorien:- Saarländische Geschichte
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