- Regionalflughafen
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Regionalflughafen (auch "regionaler Verkehrsflughafen") werden alle Flughäfen genannt, die vom Bundesverkehrsministerium nicht gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 27d als internationale Flugplätze definiert worden sind.
Begriffsunschärfe
Der Begriff ist jedoch rechtlich nicht eindeutig definiert. Die deutschen Luftfahrtbehörden wenden die Bezeichnung rein nach der Genehmigung an. So sind nur die 16. DFS-Flughäfen internationale Verkehrsflughäfen und die restlichen Plätze mit einer Kontrollzone oder einem Luftraum F sogenannte Regionalplätze.
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) legt den Schwerpunkt nicht auf die Genehmigung des Gesetzgebers, sondern auf die Bewegungszahlen und Passagieraufkommen der einzelnen Flugplätze. Gemäß der ADV sind auch Dortmund und Frankfurt-Hahn ein internationaler Verkehrsflughafen, obwohl dafür keine gültige rechtliche Grundlagen besteht. Demnach kann ein Regionalflughafen entsprechend seiner Genehmigung entweder ein Verkehrslandeplatz oder auch ein Flughafen sein. Die notwendige Flugsicherung muss durch einen zertifizierten Flugsicherungsprovider wahrgenommen werden, außer bei einem Flugplatz mit Luftraum F, dort gibt es keinen betrieblichen Flugsicherungsprovider.
Subventionierte Strukturpolitik
Weil die planungsrechtliche Hoheit für Flughafenprojekte bei den Bundesländern liegt, können Landespolitiker den Ausbau von Regionalflughäfen als Investition für strukturschwache Regionen betreiben, wobei Kritiker bemängeln, dass dabei Prestigedenken oft eine größere Rolle spielt als eine überregionale Infrastrukturplanung.[1]
Die Großflughäfen Frankfurt und München haben sich gegen die subventionierte Konkurrenz durch Regionalflughäfen in der Initiative Luftverkehr zusammengeschlossen.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Eric Heymann und Jan Vollenkemper: “Ausbau von Regionalflughäfen Fehlallokation von Ressourcen”. Deutsche Bank Research 3. November 2005.
- ↑ http://www.initiative-luftverkehr.de/positionen/index.html
Kategorien:- Flughafen
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