Reichsgewerbeordnung

Reichsgewerbeordnung
Basisdaten
Titel: Gewerbeordnung
Abkürzung: GewO
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Gewerberecht
FNA: 7100-1
Ursprüngliche Fassung vom: 21. Juni 1869 (RGBl. S. 245)
Inkrafttreten am:
Neubekanntmachung vom: 22. Februar 1999
(BGBl. I S. 202)
Letzte Änderung durch: Art. 7 G vom 28. März 2009
(BGBl. I S. 634, 641)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
2. April 2009
(Art. 11 G vom 28. März 2009)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Die Gewerbeordnung ist ein deutsches Gesetz, das die Gewerbefreiheit inhaltlich bestimmt und beschränkt. Es wurde 1869 zur Zeit des Norddeutschen Bundes erlassen und gilt noch heute – freilich mit Änderungen – fort.

Grundsätzlich ist das Betreiben eines Gewerbes erwünscht. Notwendig ist daher regelmäßig keine Erlaubnis, sondern allein eine Anmeldung. Die Bestimmungen einzelner Gewerbe werden durch die Gewerbeordnung konkretisiert. Zudem wird das Arbeitsverhältnis bzw. der Arbeitsvertrag durch die Vorschriften der §§ 105–110 Gewerbeordnung näher bestimmt (Arbeitszeugnis, Direktionsrecht usw.).

Die Gewerbeordnung dient darüber hinaus auch der Gefahrenabwehr. Gerade für Gewerbe mit engem Bezugspunkt zur Kriminalität bestimmt die Gewerbeordnung die schuldhafte Verletzung gewerberechtlicher Pflichten zu Straftaten (somit gehört die Gewerbeordnung auch zum Nebenstrafrecht). Die Gewerbeordnung enthält auch die Regelungen zum Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz.

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