- Gewerbezentralregister
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Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim deutschen Bundesamt für Justiz als besondere Abteilung des Bundeszentralregisters geführt. Hier werden nicht sämtliche Gewerbetreibenden der Bundesrepublik Deutschland gespeichert. Vielmehr enthält es Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten (soweit das festgesetzte Bußgeld 200 € übersteigt) sowie bestimmte rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen gegen Gewerbetreibende.
Rechtsgrundlage: §§ 149 ff. der deutschen Gewerbeordnung (GewO)
Literatur
- Karl Heinrich Friauf (Hrsg.), Kommentar zur Gewerbeordnung, Loseblattwerke, Verlag Luchterhand, ISBN ISBN 978-3-472-10570-1
- Landmann/ Rohmer, Gewerbeordnung und ergänzende Vorschriften: GewO; Band I: Gewerbeordnung - Kommentar. Band II: Ergänzende Vorschriften, Loseblatt-Kommentar, 56. Auflage, München 2010, Verlag C. H. Beck, ISBN 978-3-406-42181-5
Weblinks
- Das Gewerbezentralregister
- Text der Gewerbeordnung im Internet-Portal "Gesetze im Internet" des BMJ und Juris
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