- Reichskassenschein
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Reichskassenschein war der Name einer speziellen deutschen staatlichen Reichsbanknotenart ab 1874, die ursprünglich zur Ablösung bzw. dem Ersatz von Länderbanknoten in Taler- oder Guldenwährung der noch bis 1871 unabhängigen deutschen Bundesländer diente. Siehe vormalige Kassenanweisungen.
Sie wurden nach speziellem Länderschlüssel emittiert und dienten ursprünglich zum Zahlungsausgleich zwischen den Bundes- und Länderbehörden. Dadurch gelangten sie auch in die „Lohntüten“ der Beamten und wurden allgemein vom Publikum akzeptiert. Sie wurden anstandslos von den Länder- und Bundeskassen (Reichskassen) zum Kurs von 1 : 1 zu den anderen, auf „Mark“ lauteten Zahlungsmitteln entgegengenommen. Ein Umtausch in Goldmark war jederzeit bis zum Kriegsbeginn Ende Juli 1914 je nach Kassenlage möglich. Es gab Nennwerte zu 5, 10, 20 und 50 Mark. Formal waren sie kein gesetzliches Zahlungsmittel, so dass kein Annahmezwang bis 1914 bestand.
In der Inflationszeit verloren auch diese Banknoten bis 1923, zusammen mit den Reichsbanknoten, Darlehnskassenscheinen, Privatbanknoten und den vielfältigen Notgeldemissionen, vollständig ihren Wert.
Literatur
Jürgen Koppatz Geldscheine des Deutschen Reiches, transpress Verlag für Verkehrswesen Berlin 1983 Französische Straße 13 / 14
Weblinks
Wikisource: Gesetz, betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen. Vom 30. April 1874. – Quellen und VolltexteKategorien:- Reichsfinanzwesen
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