- Reichskleiderkarte
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Die Reichskleiderkarte war ein zur Zeit des 2. Weltkrieges in Deutschland gängiger Bezugsschein für den Einkauf von Textilien. Die Karte wurde von Hans Kehrl am 14. November 1939 eingeführt und folgte im Rahmen der Kriegsökonomie den kurz zuvor eingeführten Lebensmittelmarken. Juden waren von deren Bezug ab dem 6. Februar 1940 ausgeschlossen.
Quellen
- Heinrich Heribert: Die voraussichtliche Konsumwahl in der 4. Reichskleiderkarte für Frauen. Verlag Gehle, Münster, 1943
- Tabelle über Spinnstoffwarenbezug mit Reichskleiderkarte, mit Bezugsschein, ohne Bezugsbeschränkung : nach der Spinnstoffwaren-Verordnung vom 14. Januar 1939 (RGBl. I, S. 2196) und der Vollzugsbekanntmachung der Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete vom 15. November 1939 (Reichsanzeiger Nr. 269) / 1940
- Friedemann Bedürftig: Lexikon Drittes Reich. München, Zürich. Verlag Piper, 1997. ISBN 3-492-22369-9
- Roßmann, Rolf: Rationierung kurz nach Kriegsbeginn: "Reichskleiderkarte" war jeweils für ein Jahr gültig. - in: Schweriner Volkszeitung, Bd. 59 (2004), 113, S.20
Kategorien:- Wirtschaft im Deutschen Reich (1933–1945)
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