- Reisig
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Reisig, Reis oder Reiser sind dünne Zweige. Forstlich ist Reisig Reisigholz mit unter sieben Zentimeter Durchmesser, sofern es nicht Stangenholz (also dünne, stehende Jungbäume) ist.
Verwendung
Am Boden liegendes Reisig darf, abhängig von dem jeweils geltenden Kommunal- oder Landesrecht, im Wald von jedem gesammelt werden, ohne einen Waldfrevel zu begehen (im Gegensatz zum Holzschlagen). Im Land Berlin ist der Erwerb eines „Raff- und Leseholzscheines“ erforderlich[1], im Freistaat Sachsen kann eine Mitnahme gestattet sein[2].
Reisig dient als Brennmaterial, hat allerdings keinen hohen Brennwert. Insbesondere Fichtenreisig eignet sich gut zum Feueranzünden. Es wird mehrfach zu einem faustgroßen Packen gefaltet und in der Hand angezündet. Ist das Reisig angebrannt, wird es unter das Brennmaterial gelegt. In vormals ärmeren Gegenden, wie zum Beispiel auf dem Großen Heuberg wurde früher, um den geringen Brennwert zu kompensieren und die Lagerung zu vereinfachen, Reisig gesammelt und zu Reisbüschele gebündelt. Mit diesen Bündeln konnte beispielsweise ein Kachelofen beheizt werden.
Reisig wird auch zur Herstellung von Besen verwendet. Hierbei werden meistens Birkenreiser verwendet. Im Garten werden Reiser der Rotbuche als „Erbsenbraken“ (Rankhilfen für Erbsen) eingesetzt. In gebündelter Form als Faschine dient Reisig im Deich-, Böschungs- und Wasserbau nach wie vor als befestigendes Baumaterial.
Fichtenreis wird auch zum Abdecken von Gartenpflanzen über den Winter benutzt, um eine dämmende Lufthülle bei Schneefall zu schaffen.
Insbesondere Wacholderreis wird zum Räuchern von Fleischwaren wie Speck verwendet.
In der Pflanzenveredelung wird Edelreis oder Pfropfreiser zum Züchten eingesetzt.
Einzelnachweise
- ↑ Waldprodukte. Website des Landes Berlin. Abgerufen am 9. Oktober 2011.
- ↑ § 14 Sächsisches Waldgesetz. Website REVOSax.de. Abgerufen am 9. Oktober 2011.
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