- Rentenbezugsmitteilung
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Die Rentenbezugsmitteilung ist die in Deutschland seit 2005 gemäß § 22a EStG gesetzlich vorgeschriebene Übermittlung von Rentendaten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Mitteilungspflichtig sind die Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung, der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Pensionskassen, die Pensionsfonds, die Versicherungsunternehmen, die Anbieter von Riester-Produkten und die Anbieter von Basisrenten. Inhalte der Mitteilung sind Angaben zur Person des Rentenempfängers einschließlich der Steuer-Identifikationsnummer, der Rentenbetrag, die Rechtsgrundlage für die Besteuerung und der Zeitraum, in dem Renten bezogen werden. Zweck der Rentenbezugsmitteilung ist es, die Besteuerung der Leibrenten sicherzustellen.
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