Rentenbezugsmitteilung

Rentenbezugsmitteilung

Die Rentenbezugsmitteilung ist die in Deutschland seit 2005 gemäß § 22a EStG gesetzlich vorgeschriebene Übermittlung von Rentendaten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Mitteilungspflichtig sind die Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung, der Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Pensionskassen, die Pensionsfonds, die Versicherungsunternehmen, die Anbieter von Riester-Produkten und die Anbieter von Basisrenten. Inhalte der Mitteilung sind Angaben zur Person des Rentenempfängers einschließlich der Steuer-Identifikationsnummer, der Rentenbetrag, die Rechtsgrundlage für die Besteuerung und der Zeitraum, in dem Renten bezogen werden. Zweck der Rentenbezugsmitteilung ist es, die Besteuerung der Leibrenten sicherzustellen.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen — Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mit Sitz in der Stadt Brandenburg an der Havel ist eine Verwaltungseinheit der Deutschen Rentenversicherung Bund, die die Aufgaben nach dem Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes (EStG)… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”