Renteneintrittsalter

Renteneintrittsalter
Durchschnittliches Rentenzugangsalter für die Altersrente der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2006 gesamt und in den alten und neuen Bundesländern

Das Renteneintrittsalter, auch Rentenzugangsalter genannt, beschreibt in Deutschland eine statistische Rechengröße, die Auskunft darüber gibt, mit welchem Altersdurchschnitt Personen eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in Anspruch nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Berechnung

Das Renteneintrittsalter wird also als Durchschnitt des Erstbezugs aller Neurentner eines Jahres berechnet. Diese Gruppe der Neuzugänge setzt sich aus Personen verschiedener Jahrgänge zusammen. Dabei können Untergruppen für Männer und Frauen oder für Angestellte und Arbeiter oder für regionale Gruppierungen separat betrachtet werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Beginn der Rente (Bezug einer Lohnersatzleistung) bereits einige Jahre vor der Regelaltersrente möglich. Es gibt dafür verschiedene Altersgrenzen und zu erfüllende Wartezeiten.

Rentenhöhe

Wer vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze für die Regelaltersrente Rente beantragt (und somit auch keine Rentenbeiträge mehr einzahlt), erhält für jeden fehlenden Monat eine um 0,3 % verminderte Rente[1]; wer nach Erreichen der Grenze noch keine Rente beantragt und weiter Beiträge einzahlt, erhält für jeden zusätzlichen Monat eine um 0,5 % erhöhte Rente[2].

Statistik

Im Jahr 2004 betrug das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland bei Männern 63,1 Jahre, bei Frauen 63,0 Jahre. 2004 lag es in den neuen Bundesländern bei Männern bei 62,4 Jahre, in den alten Bundesländern bei 63,3 Jahren, bei Frauen waren es 61,2 Jahre gegenüber 63,4 Jahren. Die Werte liegen alle etwa ein Jahr über denen vom Jahr 2000.

Die Anzahl der Rentner hat sich von 1990 mit 21,5 Millionen im Jahr 2005 auf 26,8 Mio. erhöht. Dies wird sich auch in den nächsten Jahren so fortsetzen. Im Vergleich dazu ist das genannte durchschnittliche Renteneintrittsalter recht stabil geblieben. Es ist nur leicht gestiegen. Dabei wird etwa 1/10 der Bevölkerungsgruppe Rentner, nämlich nur die Neuzugänge eines Jahres, betrachtet.

Auswirkungen

Der frühere allgemeine Rentenbeginn einer Generation von Neurentnern in einem Jahr wirkt sich noch über viele Folgejahre aus. Diese niedrigere Rente muss evtl. länger bezahlt werden und summiert sich schließlich evtl. zu einem höheren Gesamtbetrag als die eigentlich gesetzlich vorgesehene normale Altersrente (Regelaltersrente bis zum Tod).

Die daraus entstandene Einkommenslücke seit dem frühen Rentenbeginn vergrößert für die Betroffenen noch den Abstand zwischen den letzten Arbeitslohn und der dann folgenden laufenden Rentenzahlung.

Diese zusätzliche Einkommenslücke wird teilweise durch die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit geschlossen. Mit den unter dem Stichwort Hartz IV bekannten Reformen der Sozialsysteme um 2000 wurden diese Möglichkeiten allerdings eingeschränkt, so dass es durch einen vorzeitigen Rentenbezug zu einer Form der Altersarmut für die sowieso ärmeren Teile der Bevölkerung Deutschlands kommen kann.

Begriffsklärung

In der Alltagssprache wird die Altersgrenze der Regelaltersrente als "Renteneintrittsalter" genannt. Das ist, wie oben dargestellt, nicht ganz richtig. Der individuelle Rentenbeginn fällt oft nicht mit der vom Gesetzgeber angestrebten Altersgrenze zusammen. Dieses individuelle Alter ist i.d.R. ebenfalls nicht identisch mit dem Altersdurchschnitt aller Personen, die gleichzeitig in einem Jahr eine Rente der Gesetzlichen Rentenversicherung neu in Anspruch nehmen. Das individuelle Alter einzelner Personen wird begrifflich dabei mit dem statistischen Begriff für eine ganze Bevölkerungsgruppe vermengt.

Ein ganz anderer Begriff ist die Eckrente. Dies ist die berechnete Rente für eine fiktive Person mit vollendetem 65. Lebensjahr nach 45 Jahren Berufstätigkeit bei immer durchschnittlich eingezahlter Beitragshöhe Durchschnittsentgelt in die gesetzliche Rentenversicherung (siehe Eckrentner).

Literatur

Quellen

  1. Rentenabschlag bei vorzeitiger Rente
  2. Rentenzuschlag bei späterer Rente

Weblinks

  • Spiegelartikel vom 4. August 2007: Neue Rentner leiden unter Reformen. In Spiegel Online. (Einleitung, Zitat: "Die Rentenreformen sollen zu drastischen Einkommensverlusten für Neu-Rentner geführt haben. Die Zahlungen für Versicherte, die im vergangenen Jahr in den Ruhestand gegangen sind, gingen demnach im Vergleich zum Jahr 2000 um bis zu 14,5 Prozent zurück.")
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