- Residuales Kontrollrecht
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Residualrecht (von lateinisch residuus = zurückbleibend) ist ein Begriff aus dem Bereich Ökonomie und Rechtswissenschaft.
Ein Residualrecht kann zwischen zwei Vertragsparteien entstehen, wenn es sich um einen unvollständigen Vertrag handelt, also nicht alle zukünftingen Eventualitäten geregelt sind. Tritt eine Situation auf, die im Vertrag nicht vorgesehen ist, so ist der Inhaber einer Sache nicht vertraglich verpflichtet und kann seinen Beitrag sowohl zu seinem eigenen Nutzen, als auch für die gemeinsame Sache der Vertragsparteien einbringen. Er besitzt also die Residualrechte an seinem Beitrag zu dem Vertrag. Die Residualrechte liegen gewöhnlich beim Eigentümer einer Sache.
In einem Unternehmen mit mehreren Mitgliedern muss der Arbeitseinsatz koordiniert und kontrolliert werden um den Nutzen der geleisteten Arbeit zu maximieren. Diese Koordination und Kontrolle zu leisten ist ein Aufwand. Man kann einem Koordinator und Kontrolleur dadurch einen Anreiz geben, die Kontrolle gut durchzuführen, indem man ihm das Residualrecht am Gesamtertrag zubilligt. Das bedeutet, dass dasjenige, was am Gesamtertrag übrig bleibt, wenn man alle vertraglich festgelegten Aufwendungen abzieht, dem Kontrolleur zusteht. Die übrigen Mitglieder erhalten vertraglich festgelegte Löhne. Diese Überlegung spielt in der Ökonomie eine Rolle, weil sie die Entstehung von Unternehmen erklärt. [1]
Das Residualrecht spielt auch bei der Klassifikation von Wertpapieren eine Rolle. Während festverzinsliche Wertpapiere das Recht auf vertraglich festgelegte Zahlungen garantieren, verbriefen Aktien das Residualrecht an den Unternehmenserträgen.[2]
Quellen
- ↑ Aufsätze zur Begründung von Unternehmen http://www.wifak.uni-wuerzburg.de/bwl7/download/ebwl/Kolloq%20alt/kolloq7.pdf
- ↑ Monatsbericht der Europäischen Zentralbank vom Mai 2006 http://www.bundesbank.de/download/ezb/monatsberichte/2006/200605ezb_mb_gesamt.pdf
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