- Restzucker
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Die Restsüße ist die auch als Restzucker (RZ) oder Zuckerrest bezeichnete Menge an Zucker im Wein in g/l, die durch ein natürliches Ende der Gärung oder durch ein gezieltes Abstoppen (entweder durch Kühlung, durch Zusatz von Schwefel oder Alkohol und durch Filtration) erhalten bleibt. Der Restzucker besteht im Wesentlichen aus Fructose (Fruchtzucker), weil die Glucose (Traubenzucker) schneller in Alkohol und Kohlendioxid umgewandelt wird, sowie auch aus nicht vergärbaren Zuckerarten (siehe unter Pentosen). Heute umfasst die Restzuckerangabe auch die dem Wein durch Süßreserve beigefügte Zuckermenge.
Die Geschmacksangabe ist in trocken, halbtrocken, lieblich, bzw. halbsüß und süß kategorisiert, sie wird auf dem Etikett angegeben, wobei die entsprechende Restzuckermenge weingesetzlich geregelt ist. Auf dem Etikett darf die Restsüße selbst nicht als Wert (g/l) ausgewiesen werden. In der Weinliste kann eine RZ-Angabe aufgeführt werden.
Bei idealen Gärbedingungen (temperaturgeführte Vergärung) kann ein Wein bis auf einen Restzuckergehalt von minimal 0,7 g/l vergären.
Besteht der RZ überwiegend aus Fructose und ist als Zucker einzeln angewiesen, so kann ein Diabetiker durchaus – nach Rücksprache mit seinem Arzt – auch einen halbtrockenen Wein genießen.
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