- Süßegrad
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Die Geschmacksangaben, auch Süßegrade genannt, sind in der EU einheitlich geregelt, werden in den Ländern aber unterschiedlich bezeichnet. Beim Wein ist die Angabe auf dem Etikett nicht vorgeschrieben. In Deutschland ist sie bei trockenen Weinen üblich, während die Angaben "halbtrocken", "lieblich" und "süß" selten auf den Etiketten zu finden sind. Bei Schaumwein ist die Geschmacksangabe auf dem Etikett vorgeschrieben. Im Gegensatz zum Wein überschneiden sich die Kategorien teilweise. In solchen Fällen kann man zwischen zwei Geschmacksangaben wählen.
Der subjektive Geschmack hängt von mehreren Faktoren ab. Auch Weine mit niedrigem Zuckergehalt können bei niedrigen Säure- bzw. Tanningehalt süß schmecken. Auch Alkohol und Glyzerin können im Wein zu einem süßen Geschmack führen. Alte, trockene Rotweine können durch hohe Extraktwerte und die Reife der Tannine süßlich wirken. Dabei werden deren Moleküle zu Molekülkomplexen polymerisiert.
Bei Wein bzw. Schaumwein werden folgende Geschmacksgrade unterschieden:
Wein
Trocken
Wein mit einem Restzuckergehalt von maximal 9 g/l, wobei der Säuregehalt höchstens 2 g/l niedriger sein darf. Klassisch trocken erlaubt nur 4 g/l Restzucker.
Die ehemals für Weine mit einem Restzuckergehalt bis 2 g/l erlaubte Angabe „Für Diabetiker geeignet - nur nach Befragen des Arztes" sind nicht mehr zulässig.[1] Die Angabe von Analysewerten ist jedoch zulässig.
Halbtrocken
Halbtrockener Wein darf maximal 9 bis 18 g/l unvergorenen Zucker enthalten, wobei der Zucker nicht mehr als 10 g/l über dem Säuregehalt liegen darf. Diese Weine haben eine leichte Restsüße. Bei hohem Säuregehalt können sie durchaus auch trocken schmecken. Ist der Säuregehalt niedrig, kann das Gegenteil eintreten und der Wein einen deutlich süßen Geschmack aufweisen.
Lieblich, Halbsüß
Wein mit deutlich süßer Geschmacksausrichtung. Nach dem deutschen Weingesetz liegt der Restzuckergehalt über dem der halbtrockenen Weine, (18 g/l) bis zu 45 g/l Restzucker. In Deutschland und Österreich werden beide Ausdrücke gleichwertig verwendet. In der Schweiz wird lieblich verwendet, dort hängt der Begriff nicht am Süßegrad, sondern wird in der Weinansprache im Allgemeinen für Weine mit den Attributen schön, reizend oder auch angenehm verwendet. Gleiches trifft auch auf den englischen Sprachraum zu. Dort werden für lieblich die Begriffe charming oder lovely benutzt.
Süß
Der Geschmack von süßen Weinen wird von Zucker oder anderen süßen Weininhaltsstoffen dominiert. Das europäische Weingesetz definiert bei süßen Weinen einen Restzuckergehalt von mehr als 45 g/l. Außerhalb des deutschen Sprachraums werden beispielsweise die Bezeichnungen doce, dolce, dulce, dulce, sweet, édes, glykos oder sladko für diese Weine benutzt.
Weitere verwendete Begriffe
Fränkisch trocken
Dieser Begriff wird in Franken für trockene Weine mit einem Restzuckergehalt von bis zu 4 g/l benutzt. Im Weingesetz ist dieser Begriff nicht vorgesehen und darf daher auch auf den Etiketten nicht verwendet werden. In Franken herrscht die Übereinkunft, dass der Begriff trocken nur für Weine mit einem Restzucker bis 4 g/l verwendet wird.
Mild
Weine mit einem Restzuckergehalt über 45 g/l. Der Begriff mild wird in der Weinansprache für Weine mit niedrigem Säuregehalt, bzw. für auch für süße Weine verwendet bei denen die Säure in den Hintergrund tritt.
Feinherb
Halbtrockene Weine werden in Deutschland gelegentlich als feinherb auf den Etiketten bezeichnet. Sie haben oft eine deutliche Restsüße. Im Weingesetz ist diese Bezeichnung nicht vorgesehen. Bis zu einem von Moselwinzern angestrebten Gerichtsentscheid galt das Verbotsprinzip. Es besagt, dass auf Etiketten keine Angaben gemacht werden dürfen, die im Gesetz nicht vorgesehen sind. Dies wurde mit der Bezeichnung feinherb vom Gericht gekippt. Das Gericht konnte keine Verbrauchertäuschung feststellen. Zahlreiche Kritiker sind allerdings der Meinung, dass es sehr wohl zu einer Verbrauchertäuschung kommen kann. Sie begründen dies mit der oft sehr deutlichen Restsüße.
Schaumwein
Bei Schaumweinen wird die Empfindung des Geschmacks süß durch die Kohlensäure abgeschwächt. Daher werden auch andere Restzuckergrenzen angewendet.
franz.: brut zéro
auch brut nature, brut sauvage, brut intégral, ultra brut, oder brut ultra. Trockenste Variante des Schaumweins mit bis maximal 3 g/l Restzucker.
dt.: extra herb; franz.: extra brut
Alternative Bezeichnung: Brut de Brut, brut nature 0 - 6 g/l Restsüße.
dt.: herb; franz.: brut
Schaumwein mit weniger als 15 g/l Restzucker.
dt.: extra trocken; franz.: très sec; engl.: extra dry
Schaumweine mit einem Restzuckergehalt zwischen 12 und 20 g/l.
dt.: trocken; franz.: sec; engl.: dry; ital.: secco asciutto; russ.: suchoye; kroat.: suho
Schaumwein mit einem Gehalt an Restzucker zwischen 17 und 35 g/l.
dt.: halbtrocken; franz.: demi-sec; engl.: medium dry; ital.: aboccato; russ.: polusuchoye; kroat.: polusuho
Restzuckergehalt 35 - 50 g/l.
dt.: süß; franz.: doux; engl.: sweet; ital.: dolce; russ.: slatkoye; kroat.: slatko ungarisch: édes
Restzuckergehalt über 50 g/l.
Weitere Begriffe
Die Bezeichnungen dosage zéro oder pas dosé bedeuten, dass kein liqueur d´expédition (Versand-Dosage) hinzugefügt wurde.
Siehe auch:
Einzelnachweise
- ↑ Wein für Diabetiker muss kein ausgewiesener "Diabetikerwein" sein. Abgerufen am 24. Februar 2009.
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