- Revidieren
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Revision, als Verb revidieren, (übersetzt „Rückschau“ oder „Überprüfung“ von lat. re „wieder, zurück“ und videre „ansehen“) steht u. a. für Folgendes:
- Revision (Recht), Rechtsmittel zur Überprüfung eines gerichtlichen Urteils oder die Überarbeitung eines Gesetzes
- Revisionismus, in der Geschichtswissenschaft und Politikgeschichte der Versuch, Anerkanntes in Frage zu stellen
- Interne Revision, interne Prüfungsvorgänge in der Wirtschaft
- Revision (Medizin), erneute Durchführung einer Behandlung
- Revisionssicherheit, im Bereich der elektronischen Archivierung, insbesondere im Rahmen der Archivierung kaufmännischer Daten, für Nachprüfbarkeit, Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit
- Revisionsstand, terminmäßige Überarbeitung einer Großanlage oder einer Maschine
- Revision (Uhr), Wartung des Uhrwerks
- Interne Revision (Bankwesen), dem Vorstand direkt unterstellte, prüfende und beratende Stabsfunktion oder Stabsabteilung im Bankenwesen
- Korrekturlesen, Kontrolle automatisch erzeugter Texte, etwa nach einer computerunterstützten automatischen Übersetzung oder einer Reprodigitalisierung
- Revision (Druck), die letzte Kontrolle vor dem Druck
- Revisionsbericht, bei der kritischen Edition vorgenommene Sichtung aller wichtiger Quellen, als Anhang oder als gesonderter Band veröffentlicht
- Revision (Bibliothekswesen), Überprüfung des Bibliotheksbestandes auf Vollständigkeit und richtige Ordnung der Aufstellung
- Revision (Biologie), Überarbeitung der Systematik einer Gruppe von Lebewesen mit der Definition neuer Taxa und/oder der Neuzuordnung eines oder mehrerer Taxa
- Revision (Genossenschaft), Pflichtprüfung von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften durch einen weisungsfreien Revisor
Siehe auch:
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