Richtlinie 76/768/EWG über kosmetische Mittel
- Richtlinie 76/768/EWG über kosmetische Mittel
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Zum Abbau von Handelshemmnissen hat der Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1976 die Richtlinie des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel (76/768/EWG) erlassen. Sie wird im Allgemeinen kurz Kosmetikrichtlinie genannt und enthält neben der Definition des kosmetischen Mittels eine Liste von Stoffen, deren Einsatz in kosmetischen Mitteln verboten ist (Negativliste) und je eine Liste der zugelassenen Konservierungsmittel, Farbmittel und UV-Filter (Positivlisten). Seit ihrem Inkrafttreten wurde sie (Stand August 2008) sieben Mal geändert und mehr als 40 Mal an den technischen Fortschritt angepasst.
Am 22. Dezember 2009 hat die EU-Kommission die neue EG-Kosmetik-Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht.[1] Diese Verordnung trat am 11. Januar 2010 in Kraft, gilt aber erst ab dem 11. Juli 2013 und wird dann die EG-Kosmetik-Richtlinie ersetzen. Einige Regelungen können allerdings auch früher zur Anwendung kommen.[2] Erste Erläuterungen zum Inhalt und zur Umsetzung wurden von Mildau und Huber publiziert.[3]
Kosmetische Mittel werden ursprünglich am menschlichen Körper äußerlich angewendet, sie kommen mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle, sowie mit den Augen und der Haut in Berührung, deswegen ist die Sicherheit dieser Produkte von vorrangigem Interesse. Allerdings sind die Hersteller nicht verpflichtet für kosmetische Mittel Sicherheitsdatenblätter zu erstellen. Trotzdem wird empfohlen sich bei Experten zu erkundigen, da manchmal die Grenze zwischen Kosmetika und Chemikalien ungenau ist (z. B. Tattoofarben).
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:342:0059:0209:DE:PDF
- ↑ http://www.ikw.org/pages/prodgr_details.php?info_id=386&navi_id=km&subnavi_id=hersteller&page_title=K%F6rperpflegemittel
- ↑ http://www.ikw.org/pdf/broschueren/SOFW_Mildau_Huber_d.pdf
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