- Rohrpost (Deutschland)
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Die maßgebliche Motivation zur Entwicklung der Rohrpost war die starke Erhöhung des Telegrammaufkommens, welche es nicht mehr gestattete, dass alle Telegramme auch tatsächlich innerstädtisch weitertelegraphiert werden konnten.
Eine Rolle spielte dabei auch, dass der Lohn eines guten Telegrafenbeamten den einer ungelernten Bedienung bei der Rohrpost weit überstieg. Somit wurden sie in der größten Zahl aller Fälle, wenigstens im innerstädtischen Verkehr, als handschriftlich ausgefüllte oder mit Tickerstreifen beklebte Formulare per Rohrpost befördert und erhielten z. B. in Berlin seit ca. 1900 auch entsprechende Rohrpostabstempelungen.
Neben Berlin und München gab es zunächst von der Reichspost und dann von der Bundespost bzw. der Deutsche Post der DDR betriebene Rohrpostanlagen von sehr unterschiedlicher Länge in Bremen, Dresden, Düsseldorf, Hamburg, Leipzig, Stuttgart sowie in ca. zehn weiteren Städten. Mit diesen in Rohrposten beförderten Sendungen – in der Regel Eilsendungen, nachgesandte Sendungen oder innerorts weitergeleitete Flug- und Eilsendungen mit anderem Zielort – sind an jeweils spezifischen Beförderungs- und Bearbeitungsvermerken zu erkennen:
- in Düsseldorf beförderte Sendungen tragen manchmal einen rückseitiger Stechuhrstempel oder weisen andere Vermerke wie Numeratorstempel und ähnliches auf.
- in Hamburg beförderte Rohrpostsendungen zeigen in früheren Zeiten gegebenenfalls einen vorderseitig abgeschlagenen, roten Beförderungsstempel: „In Hamburg mit Rohrpost“, später dann einen Minutenstempel des Telegraphenamtes und/oder der Eilbriefstelle
- in Leipzig beförderte Rohrpostsendungen weisen gelegentlich einen vorder- oder rückseitig abgeschlagenen, schwarzen Stechuhrstempel auf
- Die Merkmale von Rohrpostsendungen in anderen als den genannten Städten sind teilweise immer noch unbekannt.
Inhaltsverzeichnis
Rohrpost in verschiedenen deutschen Städten
Rohrpost Berlin
siehe Rohrpost in Berlin
Rohrpost Düsseldorf
In Düsseldorf existierte eine kurze Rohrpostverbindung, über die der dienstinterne Transport von Eilbriefen etc. abgewickelt wurde. Wann die postinterne Rohrpost in Düsseldorf in Betrieb genommen wurde, ist nicht bekannt.
Rohrpost Frankfurt am Main
Wie die Rohrpost in Düsseldorf oder Dresden war auch die Rohrpost in Frankfurt nur für den internen Gebrauch vorgesehen. Damit war es nicht möglich, die Beförderung von Sendungen per Rohrpost zu verlangen. Es sind aus den 1950er Jahren in Frankfurt eingegangene Eilbotensendungen bekannt, die einen vorderseitigen Abdruck eines Stechuhrstempels mit der Inschrift Rohrp sowie dem Datum und der Uhrzeit aufweisen. Daraus kann geschlossen werden, dass Eilsendungen in Frankfurt zur beschleunigten Beförderung per Rohrpost weitergeleitet wurden. Wann die postinterne Rohrpost in Frankfurt in Betrieb genommen wurde, ist nicht bekannt, ebenso wenig, wann sie außer Dienst gestellt wurde.
Rohrpost Hamburg
siehe Rohrpost in Hamburg
Rohrpost Leipzig
In Leipzig eingehende, durchgehende und eingelieferte Eilbriefe, nachzusendende Briefe oder Sendungen aus der Luftpost wurden durch ein postinternes Rohrpostnetz zur weiteren Bearbeitung befördert. Nach vorliegenden Berichten wurde der oberste Brief eines per Rohrpost zu befördernden Gebindes von Briefen mit dem Stechuhrstempel der Leipziger Rohrpost versehen. Bei der Ankunft konnte sich diese Prozedur wiederholen, sodass auch Briefe mit zwei Abdrucken des Rohrpost-Stechuhrstempels (je einen auf der Vorder- und Rückseite) vorkommen. Von Sendungen aus den 1930er Jahren, die in Leipzig per Rohrpost befördert wurden, sind auch Minutenstempel von Typ der Berliner Rohrpoststempel bekannt. Diese wurden wahrscheinlich alternativ zu den Stechuhrstempeln verwendet.
Rohrpost München
siehe: Rohrpost in München
Postgebühren
Am 1. Dezember 1876 wurde in Berlin das Rohrpostnetz für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Zugelassen waren, außer den Telegrammen, Briefe bis 10 g zu 30 Pf. und Postkarten zu 25 Pf.. Im Porto war die Eilzustellgebühr bereits enthalten. Umschläge und Postkarten mit eingedrucktem Wertzeichen auf hellrotem Papier wurden bereitgehalten. Seit 1. Januar 1877 wurden die Sendungen auch über das Rohrpostnetz hinaus nach außerhalb Berlins weiterbefördert. Neben der Rohrpostgebühr war das übliche Porto zu zahlen, für Briefe (bis 10g) zu 30 + 10 = 40 Pf oder für Postkarten zu 25 + 5 = 30 Pf.. Nach Verlassen des Netzes waren die Sendungen wie gewöhnliche zu behandeln. Eilbriefe waren am Bestimmungsort durch Eilboten zu bestellen. Den Eilbriefzettel hatte nicht das Aufgabepostamt, sondern die Bahnpost beizufügen. Seit dem 3. März 1877 konnten Sendungen von außerhalb Berlins zur Beförderung in das Rohrpostnetz aufgegeben werden. Sie waren mit dem Vermerk "Rohrpost" zu versehen. Auch in diesen Fällen war neben der Rohrpostgebühr das übliche Porto zu zahlen. Versuchsweise wurden am 12. April 1877 Rohrpostkarten zu 25+25 = 50 Pf eingeführt. Die erste Rohrpostordnung für Berlin erschien 6. August 1903. Das Briefgewicht ist auf 20 g angehoben worden. Der Rohrpostbezirk Berlin umfasst die Bestellbezirke der Postämter in Berlin, Charlottenburg, Friedenau, Halensee, Plötzensee, Rixdorf, Schöneberg, Westend innerhalb des Charlottenburger Gemeindebezirks und Wilmersdorf. Rohrpostsendungen werden von der Rohrpostbetriebsstelle, auch die von außerhalb, durch besondere Boten zugestellt. Für Sendungen nach außerhalb konnte eine Eilzustellung, gegen Gebühr, verlangt werden. Als Rohrpostsendungen waren nicht zugelassen, unfrankierte oder unzureichend frankierte Sendungen. Wert-, Einschreib- und Nachnahmesendungen sowie Briefe mit Zustellungsurkunde. Für Sendungen, die nur streckenweise mit der Rohrpost befördert wurden, wurde neben dem tarifmäßigen Porto eine Gebühr für die Rohrpostbeförderung verlangt. Für unfrankierte Sendungen wurde ein Zuschlag von 10 Pf. erhoben.
Zwischen dem 1. April 1916 und dem 1. Okt. 1919 wurden Rohrpostsendungen mit der Reichsabgabe von 5 Pf. belegt. Ab 6. Mai 1920 wurde, bei un- oder unzureichend frankierten Rohrpostendungen, das doppelte des Fehlbetrages und ein Zuschlag von 10 Pf. erhoben, zum 1. April 1921 auf 30 Pf. erhöht.
Inflationszeit
Zur Änderung der Rohrpostgebühren wurde zu 1. April 1921 vermerkt:
„Rohrpostbriefe und Rohrpostkarten, die teilweise außerhalb des Rohrpostnetzes zu befördern sind, unterliegen auch im Fernverkehr keiner weiteren Gebühr. Sie sind wie Eilsendungen zu behandeln. In den Gebühren ist die Orts-Eilbestellgebühr enthalten. Bei Eilbestellung nach Landorten ohne Postanstalt ist der Mehrbetrag von 1,50 Mark vom Absender zu erheben. Ist die Vorausbezahlung durch den Absender unterblieben, so ist der Unterschied zwischen den Orts-Eilbestellgebühr von 1,50 Mark und den wirklich erwachsenden Botenkosten vom Empfänger einzuziehen.“
Seit dem 1. Juli 1922 „richtet sich die Gebühr einer Rohrpostsendung nicht mehr danach, ob die Sendung im Rohrpostbezirk verbleibt, sondern danach, ob sie den Geltungsbereich der Ortsbriefgebühr von Groß-Berlin überschreitet oder nicht. Die Rohrpostsendungen, bei deren Beförderung die Grenzen Groß-Berlins überschritten werden, unterliegen künftig höheren Gebühren als die, die innerhalb Groß-Berlins aufgeliefert werden und zuzustellen sind. Die Gebühr für die Eilbestellung im Ortszustellbezirk ist in den Sätzen mit enthalten, für die Zustellung im Landbestellbezirk wird der Unterschied zwischen den Gebühresätzen für die Orts- und für die Landzustellung nach der Postordnung erhoben“.
Am 1. Juli 1922 wurde in München eine Rohrpost eröffnet, es waren Sendungen bis 100g zugelassen. Vom 1. Oktober 1922 an galt:
„Für die Beförderung von Rohrpostsendungen gleicher Art im Ortsbestellbezirk des Bestimmungs-Postortes werden erhoben: die Gebühr für die gewöhnliche Orts- oder Fernbriefsendung nebst der Eilbestellgebühr für eine Briefsendung im Ortszustellbezirk und ein Zuschlag für die Rohrpostbeförderung in Höhe der Gebühr für einen Ortsbrief oder für eine Ortspostkarte.“ Oder „a) wenn Aufgabeort und Bestimmungsort innerhalb des Geltungsbereichs der Ortsbriefgebühr von Groß-Berlin liegen, für die Rohrpostkarte 1,50+6+1,50= 9 Mark; für den Rohrpostbrief 2+6+2 = 10 Mark, wenn der Aufgabeort oder der Bestimmungsort außerhalb des Geltungsbereichs der Ortsbriefgebühr von Groß-Berlin liegt, für die Rohrpostkarte 3+6+1,50= 11 Mark, für den Rohrpostbrief 6+6+2 = 14 Mark.“ Für Postkarten mit Antwort, die nur in München zulässig waren, wurde jeweils die doppelte Postkartengebühr erhoben. Die Rohrpostordnung (RGBl. I. S.303) zum 1. Juli 1923 bestimmte die Gebühren wie folgt:
„Für die Beförderung von Rohrpostsendungen und für deren Zustellung im Ortszustellbezirk des Bestimmungs-Postorts werden erhoben: 1. die Gebühr für die gewöhnliche Orts- oder Fernbriefsendung gleicher Art nebst der Eilzustellgebühr für eine Briefsendung im Ortszustellbezirk und 2. ein Zuschlag für die Rohrpostbeförderung in Höhe der Gebühr für einen Ortsbrief gleichen Gewichts oder für eine Ortspostkarte. Für die Zustellung im Landzustellbezirk wird daneben der Unterschied zwischen den Gebührensätzen für die Eilzustellung im Orts- und im Landzustellbezirk nach der Postordnung erhoben. – Rohrpostsendungen werden bei der Beförderung außerhalb der Rohrpostbezirke wie Eilsendungen behandelt.“
Seit dem 1. August 1927 war für Rohrpostsendungen, neben dem tarifmäßigen Porto, ein Zuschlag von 10 Pf. und eine Eilzustellgebühr, angegeben als Gesamtgebühr, zu erheben. Seit dem 22. August 1933 konnten gewöhnliche Briefsendungen mit der Rohrpost in Berlin oder München befördert werden um den Anschluss an eine Bahnpost zu erreichen, Zuschlag 10 Pf. Am 15. Juli 1938 wurden Rohrpostsendungen in die Postordnung aufgenommen. Grund dafür war die „Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Postordnung vom 27. Februar 1934“ Gleichzeitig wird die Rohrpostordnung vom 30. Mai 1923 aufgehoben. Der Absatz V befasst sich mit der Gebühr: „V. Für Rohrpostsendungen wird neben den sonstigen Gebühren ein Rohrpostzuschlag erhoben. Soll die Sendung dem Empfänger durch Eilboten zugestellt werden, so ist auch die Eilzustellgebühr (§ 24) zu entrichten.“
Seit dem 1. August 1938 gilt dies auch im besetzten und annektierten Österreich für die Rohrpost in Wien.
Nachkriegszeit
Der Rohrpostdienst wurde nach der Kapitulation Deutschlands am 1. Juni 1945 nicht wieder aufgenommen. Am 1. März 1949 wurde in Ersatz in Berlin der Postschnelldienst eingeführt. Zugelassen waren gewöhnliche Briefe und Päckchen bis 2 kg an Empfänger in Westberlin. „Als am 1. Dezember 1951 der "Postschnelldienst" durch den "Rohrpostschnelldienst" abgelöst wurde betrug das Höchstgewicht 100g. Der Versand von Päckchen war ausgeschlossen. Für eilige Päckchen standen seit dem 16. April 1951 Orts-Eilboten bereit.“ [G. Steinbock]
Die Amtsblätter berichten von der Wiederaufnahme in München am 1. April 1953 und der, zunächst versuchsweisen, Aufnahme am 19. Mai 1953 in Berlin. Der Rohrpostzuschlag war mit 15 Pf. angegeben. In einer Verordnung vom 22. Juni 1954 lesen wir, dass Massendrucksachen nicht durch Rohrpost befördert werden dürfen. In der Postordnung vom 1. März 1963 war die Sendungsarten „Rohrpostsendungen“ nicht mehr enthalten.
Kennzeichnung von Rohrpostsendungen
Farben
Die charakteristische Farbe von Rohrpostsendungen in Berlin und München ist die Farbe Rosa. Die Postkarten und Umschläge, welche die Deutsche Reichspost seit 1876 für die Beförderung per Rohrpost herausgab, waren in dieser Farbe gehalten. Erst seit den 1920er Jahren wich man von diesem Farbmuster ab und beließ es bei der Beschriftung der Sendungen mit den Worten Rohrpostkarte, Rohrpostbrief oder per Rohrpost.
farbige Markierungen
Die Sendungen wurden seit Beginn des Rohrpostbetriebes meistens durch handschriftlich angebrachte Ziffern und Abkürzungen gekennzeichnet, welche die Bestimmungpostämter der Sendungen sowie ggf. die Leitwege angaben. Diese waren zunächst in der Farbe blau, später dann in der Farbe rot gehalten. Der Postschnelldienst in Berlin verwendete die Farbe grün für handschriftliche Kennzeichnungen der Sendungen.
Klebezettel für Berlin, München sowie Wien
Am 9. April 1936 wurde ein besonderer, in der Farbe Scharlach bis Rosa gehaltener Aufkleber aus transparentem Pergaminpapier mit der Inschrift Rohrpost / und Eilbote sowie ein weiterer aus gleichem Material mit der Inschrift Rohrpost zur Kennzeichnung der Sendungen ausgegeben. Zur gleichen Zeit kehrte man wieder zur Herausgabe von Rohrpostkarten in der Farbe Lachs bis Rosa mit rotem Wertstempel zurück.
Die deutschen Rohrpostkleber in der Zeichnung von 1936 wurden übrigens auch im Bereich der Rohrpost in Wien nach 1945 weiterverwendet, weil man dort auch nach dem Krieg noch über ausreichende Mengen entsprechender Kennzeichnungszettel verfügte. Es ist nicht bekannt, ob diese Kleber auch in Postämtern außerhalb Berlins und Münchens sowie Wiens vorrätig waren. Seit dem Jahre 1940 wurde wohl aus kommunikationsstrategischen Gründen während des Krieges die Vermutung lanciert, dass die hier verwendete Schwabacher Schrift (bisher immer als „die deutsche Schrift“ mit erheblichem ideologischen Wert aufgefasst) im 18. Jahrhundert von einem Schriftschneider jüdischer Herkunft (daher „Judenschwabacher“ oder „Schwabacher Judenschrift“) erfunden worden sei. (Tatsächlich stammte die Schwabacher aus dem 15. Jahrhundert.) Daher verbot Hitler im sogenannten „Schrifterlaß“ [1] am 3. Januar 1941 die Verwendung dieser Schrift vor allem auf Dokumenten staatlichen Charakters. Der Grund: In den okkupierten Territorien konnten die Menschen die in Schwabacher gesetzten und gedruckten Befehle nicht lesen. Da Hitler schon früh auf Parteitagsreden gegen die Fraktur/Schwabacher polemisiert hatte und immer die Antiqua wegen ihrer besseren Lesbarkeit und daher propagandistischen Wirksamkeit bevorzugte, wurden jetzt trotz der prekären Kriegslage neue Kleber in einer Antiquaschrift gedruckt, die aber kaum noch zum Einsatz kamen. Noch im März 1945 waren in großen Postämtern Berlins entsprechende Klebezettel mit Schwabacher Schrift vorrätig.
Klebezettel in Prag
In Prag wurden seit der Selbständigkeit der CSR violette Klebezettel mit dem Hinweis auf die Rohrpost (potrubní poštou) verwendet. Diese wurden auch nach der Okkupation des Sudetenlandes und Tschechiens in Prag weiterverwendet, obgleich sie einsprachig tschechisch waren. Seit ca. 1942 kamen Klebezettel in rosa Farbe zum Einsatz, die zweisprachig waren, wobei die deutsche Sprache auch in Böhmen & Mähren (Tschechien) vorangestellt wurde. Bekannt sind solche Klebezettel für die Kombination von Rohrpost- und Eilbotenbeförderung: „Rohrpost / und Eilbote / Potrubní poštou / a spěšně“. Gleichzeitig wurden zweisprachige violette Klebezettel mit der Inschrift Mit Rohrpost / potrubní poštou hergestellt und zum Einsatz gebracht. Das „Problem“ der Schwabacher Schrift gab es hier nicht oder nicht mehr, da diese Kleber erst nach dem Beschluss gegen die Schwabacher in Umlauf kamen und zudem die Schwabacher Schrift (im Gegensatz zur deutschsprachigen Schweiz beispielsweise) keine eigene Tradition in der CSR hatte.
Klebezettel beim Postschnelldienst Berlin
Mit der Aufnahme des Verkehrs des Postschnelldienstes in den Westsektoren Berlins am 1. März 1949 wurde ein grüner Aufkleber mit der weißen Inschrift Postschnelldienst / Berlin ausgegeben, der später durch einen ebenfalls grünen Aufkleber mit der weißen Inschrift Rohrpost / Schnelldienst ersetzt wurde. Mit der Umstellung des Postschnelldienstes auf einen normalen Rohrpost-Eilbotendienst ab 1955 wurden, wie bereits zuvor im Bereich der Ostberliner Rohrpost auch, die alten Aufkleber von 1936 wieder in Gebrauch genommen.
Abstempelungen
Abstempelungen auf Rohrpostsendungen sind ein weiteres Kennzeichnungsmerkmal. In den Rohrpostbezirken von Berlin und Wien wurden bei den angeschlossenen Postämtern Tages- oder auch Sonderstempel mit Stunden- und Minutenangaben, üblicherweise in 10-Minuten-Abständen verwendet.
Abstempelungen bei der Rohrpost dienen dem Zweck, minutengenau zu dokumentieren, zu welcher Zeit die Sendung angenommen und gemäß dem Fahrplan weiterbefördert worden ist. Dies war mit den frühen Stempeln, in denen die beweglichen Elemente gesteckt wurden, umständlich. Sobald Stempel mit drehbaren Elementen zum Einsatz kamen, war eine Beschleunigung dieses Vorgangs möglich, sodass zunächst im Abstand von 15 Minuten, dann im Abstand von 10 Minuten und schließlich im Abstand von 5 Minuten die Uhrzeitgruppe verändert werden konnte. Die minutengenaue Dokumentation der Behandlung der Sendung wurde möglich, als die Stechuhrstempel eingeführt wurden. Hier trieb ein Uhrwerk die Uhrzeitgruppe des Stempels an, wodurch ohne weiteres menschliches Zutun eine zeitgenaue Einstellung des Stempels gewährleistet war.
Stempel mit 5-Minuteneinstellung sind aus Paris bekannt.
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