- Rote Hilfe Deutschland
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Die Rote Hilfe Deutschlands (RHD) war eine deutsche politische Hilfsorganisation, die der KPD nahestand und von 1924 bis 1936 bestand.
Inhaltsverzeichnis
Entstehung
Im April 1921 entstanden als Folge der politischen Repression nach den Märzkämpfen Rote-Hilfe-Komitees auf Beschluss einer Konferenz der KPD. Im November 1921 konstituierte sich ein „Berliner Komitee“ als „Zentralkomitee“.
Nach dem IV. Weltkongress der Komintern in Moskau (5. Oktober bis 12. November 1922), auf dem die Bildung eines „proletarischen Roten Kreuzes“ beschlossen wurde (später Internationale Rote Hilfe (IRH, russ. MOPR)), gründete sich am 1. Oktober 1924 die „Rote Hilfe Deutschland“ (RHD) als KPD-nahe Organisation. Zu den Gründungsmitgliedern gehörte der Künstler Heinrich Vogeler, der auch in den Zentralvorstand gewählt wurde. Ihr erster Vorsitzender war der spätere erste und einzige Präsident der DDR Wilhelm Pieck, der zuvor Leiter der „Juristischen Zentralstelle der Landtags- und Reichstagsfraktion der KPD“ war. Ab 1925 übernahm Clara Zetkin die RHD-Leitung. Nach dem Tod Julian Marchlewskis im selben Jahr leitete sie auch die Internationale Roten Hilfe.
Anfangs war die Organisation mit der Kampagne „Rote Hilfe für Opfer des Krieges und der Arbeit“ für den Internationalen Bund der Opfer des Krieges und der Arbeit aktiv. Der Schwerpunkt der Arbeit lag jedoch auf der Unterstützung der inhaftierten Mitglieder des Rotfrontkämpferbundes, der SAP, KAP, Gewerkschaftern wie auch Parteilosen und deren Angehörigen.
Die Rote Hilfe erklärte 1923 den 18. März (Pariser Kommune) zum „Internationalen Tag der Hilfe für die politischen Gefangenen“ und hielt diesen bis zu ihrem Verbot durch die Nationalsozialisten 1933 ab.
Im März 1930 war die RHD an der Gründung einer deutschen Sektion der „Internationalen Juristischen Vereinigung“ (IJV) beteiligt, die sich mit Straf-, Völker-, Verfassungs- und Arbeitsrecht befasste.
1933 wurde die RHD im Zuge der Reichstagsbrandverordnung verboten, Anwälte wie Litten, Halle und Alfred Apfel in derselben Nacht verhaftet. Bis 1935/36 wurde die Rote Hilfe von der Geheimen Staatspolizei aufgelöst. Einige Mitglieder arbeiteten einige Zeit im Untergrund weiter, wie Lore Wolf, die gemeinsam mit Johanna Kirchner, die der der SPD nahestehenden Arbeiterwohlfahrt angehörte, bedrohten Personen über das Saargebiet ins Exil verhalf.
Gliederung und Statistik
Die "Ortsgruppen" der RHD bestanden aus Betriebs- und Wohnbezirkszellen und wurden von Bezirksvorständen, die unter einem Zentralvorstand arbeiteten, angeleitet. Dem Zentralvorstand war eine "Revisionskommission" beigeordnet, die die Einhaltung des Statuts überwachte. Jede Ortsgruppe hatte eine "Rechtsschutzkommission", die auch Lokalpolitiker einbinden sollte. Hauptamtlich beschäftigte die RHD 60-80 Personen. Auf jährlichen Reichskongressen der RHD referierten Anwälte wie Kurt Rosenfeld, Felix Halle und Hilde Benjamin zum Strafprozessrecht und anderen Rechtsfragen.
1933 hatte die RHD 530.000 Mitglieder von denen 119.000 der KPD und 15.000 der SPD angehörten (1931 gesamt 405.000). 55.600 waren zugleich IRH-Mitglied.
Von 1924 bis März 1929 finanzierte die RHD Rechtsschutz und Unterstützung für 27.000 Personen und 16.000 Inhaftierte in Höhe von 4 Mio Reichsmark. 1932 waren es 9.000 politische Häftlinge, 20.000 Familienangehörige und 50.000 Linke mit Ermittlungsverfahren und Prozessen. Der RHD-Zentralvorstand war personell mit der "Juristischen Zentralstelle" der KPD verbunden und arbeitete auch mit der Berliner IRH zusammen.
In der Künstlerkolonie Worpswede unterhielt die Rote Hilfe seit 1923 das Kinderheim Barkenhoff, nachdem Heinrich Vogeler ihnen seinen Besitz für den geringen Kaufpreis von 15.000 Goldmark überlassen hatte. Ab 1925 kam in Elgersburg das "Kinderheim MOPR" hinzu. Den Heimen stand ein 46köpfiger Verwaltungsrat vor, dem bekannte Personen wie Albert Einstein und Thomas Mann angehörten.
Die Rote Hilfe Deutschland konnte einen Kreis von ca. 600 Persönlichkeiten aus dem demokratischen und linksintellektuellen Spektrum einbinden. Kampagnen der RHD, wie etwa für die Amnestie politischer Gefangener 1928, für die Freiheit der Kunst oder gegen den § 218, wurden von Albert Einstein, Kurt Tucholsky, Käthe Kollwitz, Heinrich Zille, Heinrich Mann, Erich Mühsam, Magnus Hirschfeld, Otto Dix, Max Liebermann, Erwin Piscator, Carl von Ossietzky, Heinrich Vogeler und anderen unterstützt.[1]
Anwälte
Bekannt wurde der für die Rote Hilfe aktive Rechtsanwalt Hans Litten, der Mitte der 1920er Jahre spektakuläre politische Prozesse führte. Gegen Ende der Republik erhielt Litten ständigen Personenschutz durch Mitglieder des RFB.
Im Zeitraum des Bestehens arbeiteten etwa 330 Anwälte fallbezogen für die Rote Hilfe. Von diesen waren 60% jüdischer Abstammung [2], was bedeutsam wurde, als am 7. August 1933 das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums in Kraft trat und sie vielfach ihre Zulassungen bei deutschen Gerichten verloren. (Weltkriegs-Teilnehmer wurden als "Rechtskonsulenten" bis Ende 1941 geführt.) Andere Anwälte betraf dasselbe Gesetz aufgrund "kommunistischer Betätigung". Sie wechselten nach dem Lizenzverlust häufig als Justitiare in Unternehmen.
Nach J.Schwarz wurden 22 Anwälte nachweislich in Konzentrationslager verbracht. Zum Teil gehörten sie später zu den 55 emigrierten Anwälten. Juden, die bis 1942 nicht aus Deutschland ausreisten, überlebten nur in wenigen Fällen die KZs. Zwei Anwälte wurden in der Sowjetunion Opfer der stalinschen Tschistka. Etwa 30 kehrten aus dem Exil nach Deutschland zurück, 9 davon dauerhaft in die DDR.
Prozesse und Kampagnen
- "Tscheka-Prozeß" (Februar-April 1925) gegen KPD-Mitglieder (Hochverrat)
- Prozeßserie zum Hamburger Aufstand (Januar-Mai 1925)
- 1926 "Heraus mit Max Hoelz und allen politischen Gefangenen", Amnestiekampagne
- 1929 Prozesse des Berliner "Blutmai"
- 1931 sächsischer "Waffenlagerprozeß" um die Aneignung eines Lagers des Stahlhelm auf Reichswehr-Gelände durch Linke
- 1932 "Röntgenstraßenprozeß" um den Tod eines SA-Mannes
- 1932 "Felseneckeprozeß" um den Überfall auf eine SPD-nahe Schrebergartenkolonie
Verteidigung in weiteren Prozessen zur "Freiheit der Kunst" und für SPD - und Reichsbanner-Mitglieder
Siehe auch
- Rote Hilfe e.V. ab 1975 in der Bundesrepublik Deutschland, bis 1986 unter dem Namen Rote Hilfe Deutschlands
Literatur
- Nikolaus Brauns: Schafft rote Hilfe! Geschichte und Aktivitäten der proletarischen Hilfsorganisation für politische Gefangene in Deutschland (1919-1938). Bonn 2003[3] ISBN 3-89144-297-1
- Siegfried Bresler, u.a.: Der Barkenhoff - Kinderheim der Roten Hilfe. Lilienthal 1991 ISBN 3-922516-91-2
- Sabine Hering, Kurt Schilde (Hg.): Die Rote Hilfe - Die Geschichte der internationalen kommunistischen "Wohlfahrtsorganisation" und ihre sozialen Aktivitäten in Deutschland (1921-1941). VS-Verlag: 2003
- Heinz Jürgen Schneider, Erika Schwarz, Josef Schwarz: Die Rechtsanwälte der Roten Hilfe Deutschlands: politische Strafverteidiger in der Weimarer Republik; Geschichte und Biografien. Pahl-Rugenstein, Bonn 2002, ISBN 3-89144-330-7
- Hermann Weber: Die Wandlung des deutschen Kommunismus. Die Stalinisierung der KPD in der Weimarer Republik. Frankfurt am Main 1969
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. hierzu: Nikolaus Brauns, Schafft Rote Hilfe!, Bonn 2003, S. 192f
- ↑ http://www.studienkreis-widerstand-1933-45.de/archiv/xxbuch/bb058.html#58Forsch
- ↑ http://www.raeterepublik.de/studienkreis_Beitrag.htm
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