- Rudolf von Freydorf
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Rudolf von Freydorf (* 28. Februar 1819 in Karlsruhe; † 15. November 1882 ebenda) war badischer Minister.
Freydorf, zweiter Sohn des badischen Generals und Kriegsministers Karl Wilhelm Eugen von Freydorf († 1854), studierte in Heidelberg und trat 1843 als Rechtspraktikant in den badischen Justizdienst, in dem er 1860 zum Rat im Justizministerium vorrückte.
Er bearbeitete einen Teil der neuen Kirchen- und Justizgesetzgebung und schrieb:
- Badische Prozeßordnung mit Erläuterungen (Heidelberg 1865-67) sowie den
- Prozeß von Baumbach (Karlsruhe 1864).
Nach dem Sturz des Ministeriums Stabel wurde Freydorf als Nachfolger des Außenministers Ludwig von Edelsheim am 27. Juli 1866 zum Präsidenten des Ministeriums des großherzoglichen Hauses und zum Minister des Auswärtigen ernannt. Er verhandelte im August 1866 den Friedens- und Bündnisvertrag mit Preußen und war seitdem mit Eifer und Erfolg dafür tätig, die Militärorganisation und die Gesetzgebung Badens mit denen des Norddeutschen Bundes möglichst in Übereinstimmung zu bringen. Auch an den Verhandlungen über die Gründung des Deutschen Reichs 1870 nahm er hervorragenden Anteil. Er war seitdem Mitglied des Bundesrats sowie seit 1867 Abgeordneter der Zweiten Kammer der Badischen Ständeversammlung. Am 29. Juni 1871 übernahm Freydorf die Leitung des Justizministeriums. Das bisherige badische Außenministerium wurde wegen der Verlagerung der Zuständigkeit von Karlsruhe an das entsprechende Auswärtigen Amt in Berlin am 1. Juli 1871 aufgehoben. Gleichzeitig mit Julius Jolly schied Freydorf am 24. September 1876 aus dem Ministerium und starb am 15. November 1882 in Karlsruhe.
Er war Mitglied des Corps Suevia Heidelberg
Literatur
- Friedrich von Weech: Freydorf, Rudolf von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 48, Duncker & Humblot, Leipzig 1904, S. 747 f.
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