Rundfunk-Entscheidung

Rundfunk-Entscheidung

Das deutsche Rundfunkrecht wurde und wird stark von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes in seinen Rundfunkurteilen geprägt. Die bis heute dreizehn Rundfunkurteile haben die Entwicklung der deutschen Rundfunklandschaft seit den Anfängen der in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten bis zum heutigen dualen Rundfunksystem von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk begleitet und deren Rahmenbedingungen entscheidend konkretisiert.

Im Folgenden werden die dreizehn Rundfunkentscheidungen (Urteile und Beschlüsse) mit ihren Fundstellen und wichtigsten Thesen aufgeführt. Eine ausführliche Darstellung der Entscheidungen findet sich ggf. in den Artikeln zu den einzelnen Entscheidungen.

Inhaltsverzeichnis

Einzelne Rundfunkurteile

1. Rundfunk-Urteil: Deutschland-Fernsehen-GmbH

Hauptartikel: 1. Rundfunk-Urteil BVerfGE 12, 205–264 Deutschland-Fernsehen-GmbH (1961)

  • Staatsfreiheit des Rundfunks
  • Gesetzgebungskompetenz der Länder für Rundfunkveranstaltung (Art.30 GG)
  • Zuständigkeit des Bundes allein für die Übertragungstechnik, nicht für die Inhalte (Art. 73 Nr. 7 GG)[1]

2. Rundfunk-Urteil: Umsatzsteuer

BVerfGE 31, 314 Umsatzsteuer (1971)

  • Rundfunkanstalten sind nicht „gewerblich oder beruflich“ im Sinne des Steuerrecht, denn sie erfüllen eine öffentliche Aufgabe und haben eine Funktion für das Staatsganze
  • Rundfunk darf nicht dem „freien Spiel der Kräfte“ überlassen werden, sondern ist Sache der Allgemeinheit[2]

3. Rundfunk-Urteil: FRAG

Hauptartikel: 3. Rundfunk-Urteil BVerfGE 57, 295 FRAG (1981)

  • Zulässigkeit privaten Rundfunks
  • Rundfunkfreiheit ist eine dienende Freiheit für die freie und umfassende Meinungsbildung
  • Privatrundfunk nur auf gesetzlicher Grundlage, die die Meinungsvielfalt sichert; dabei bestehen verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten als binnenplurales oder außenplurales (Markt-) Modell[3]

4. Rundfunk-Urteil: Niedersachsen

Hauptartikel: 4. Rundfunk-Urteil BVerfGE 73, 118 Niedersachsen (1986)

  • Duales Rundfunksystem: Privatfunk zulässig, solange Grundversorgung durch öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesichert.[4]

5. Rundfunk-Urteil: Baden-Württemberg

BVerfGE 74, 297 Baden-Württemberg (1987) (eigentlich kein Urteil sondern ein Beschluss)

  • Grundversorgung heißt nicht Minimalversorgung
  • Dynamischer Rundfunkbegriff: auch „rundfunkähnliche Kommunikationsdienste“ (online-Dienste) sind umfasst.[5]

6. Rundfunk-Urteil: WDR

Hauptartikel: 6. Rundfunk-Urteil BVerfGE 83, 238 WDR (1991)

  • Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
  • Mischfinanzierung zulässig
  • Dynamischer Grundversorgungsbegriff: aus der Funktion des Rundfunks nach Art.5 GG ergibt sich die Offenheit des öffentlich-rechtlichen Programmangebots für neue Formen und Inhalte sowie für neue Dienste mittels neuer Technik und neuer Übertragungswege.[6]

7. Rundfunk-Urteil: Hessen3

BVerfGE 87, 181 Hessen3 (1992) (eigentlich kein Urteil sondern ein Beschluss)

  • Finanzierungsgarantie ist Teil der Rundfunkfreiheit
  • Werbeverbot für öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist zulässige Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit[7]

8. Rundfunk-Urteil: Gebührenurteil

Hauptartikel: 8. Rundfunk-Urteil BVerfGE 90, 60 Gebührenurteil (1994)

  • Staatsfreiheit der Gebührenfestsetzung
  • Neuregelung des KEF-Verfahrens erforderlich[8]

9. Rundfunk-Urteil: EG-Fernsehrichtlinie

BVerfGE 92, 203 EG-Fernsehrichtlinie (1995)

10. Rundfunk-Urteil: Kurzberichterstattung

Hauptartikel: 10. Rundfunk-Urteil BVerfGE 97, 228 Kurzberichterstattung (1998)

11. Rundfunk-Urteil: Extra Radio Hof

BVerfGE 97, 298 Extra Radio Hof (1998) (eigentlich kein Urteil sondern ein Beschluss)

  • Grundrechtsfähigkeit privater Rundfunkveranstalter[11]

12. Rundfunk-Urteil: Gebührenurteil II

BVerfGE (2007)

  • Länder dürfen nicht aus medienpolitischen Gründen von KEF-Gebührenempfehlung abweichen. Diese Möglichkeit steht ihnen nur offen, „wenn die Gebührenzahler durch die Höhe der Gebühr unangemessen belastet [werden]“ oder die Höhe der Gebühren [„den Zahlern] den Informationszugang [versperrt]“[12]

13. Rundfunkurteil: Beteiligung von Parteien an privaten Rundfunkveranstaltern

BVerfGE (2008)

  • Dem Gesetzgeber steht es frei, Parteien die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen insoweit zu untersagen, als sie dadurch bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung oder die Programminhalte nehmen können. Dagegen ist das absolute Verbot für politische Parteien, sich an privaten Rundfunkveranstaltungen zu beteiligen, keine zulässige gesetzliche Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit.[13]

Quellen

  1. Urteil des BVerfG vom 28. Februar 1961 Az. 2 BvG 1, 2/60 via DFR
  2. Urteil des BVerfG vom 27. Juli 1971 Az. 2 BvF 1/68, 2 BvR 702/68 via DFR
  3. Urteil des BVerfG vom 16. Juni 1981 Az. 1 BvL 89/87 via DFR
  4. Urteil des BVerfG vom 4. November 1986 Az. 1 BvF 1/84 via DFR
  5. Beschluss des BVerfG vom 24. März 1987 Az. 1 BvR 147, 478/86 via DFR
  6. Urteil des BVerfG vom 5. Februar 1991 Az. 1 BvF 1/85, 1/88 via DFR
  7. Beschluss des BVerfG vom 6. Oktober 1992 Az. 1 BvR 1586/89 und 487/92 via DFR
  8. Urteil des BVerfG vom 22. Februar 1994 Az. 1 BvL 30/88 via DFR
  9. Urteil des BVerfG vom 22. März 1995 Az. 2 BvG 1/89 via DFR
  10. Urteil des BVerfG vom 17. Februar 1998 Az. 1 BvF 1/91
  11. http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs19980220_1bvr066194.html Beschluss des BVerfG, 1 BvR 661/94 vom 20.2.1998
  12. Urteil des BVerfG vom 11. September 2007 Az. 1 BvR 2270/05
  13. Urteil des Zweiten Senats des BVerfG vom 12. März 2008, Az. 2 BvF 4/03

Siehe auch

Übersicht medienrechtlicher Entscheidungen

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