- Russisches Verfassungsgericht
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Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation (russisch Конституционный Суд Российской Федерации) ist das russische Verfassungskontrollorgan und wurde 1991 gegründet. Es überprüft Gesetze und andere Normativakte, die von Organen der Staatsgewalt erlassen wurden, auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung der Russischen Föderation. Seit 2008 ist der Sitz des Verfassungsgerichts Sankt Petersburg.[1]
Inhaltsverzeichnis
Aufgabe
Aufgabe des Verfassungsgerichts ist der Schutz der Verfassung, der Bürger- und Menschenrechte und die Sicherung der Verfassungshoheit auf dem gesamten Gebiet der Russischen Föderation.
Zusammensetzung
Das Verfassungsgericht besteht aus zwei Kammern mit je zehn bzw. neun Richtern, die wesentlichen Streitfälle werden jedoch im Plenum behandelt, in dem die Richter beider Kammern vertreten sind.
Die 19 Verfassungsrichter werden gemäß Art. 128 Abs. 1 der Verfassung auf Vorschlag des Präsidenten vom Föderationsrat ernannt. Es besteht eine Altersgrenze von 70 Jahren. Verfassungsrichter können nicht wiedergewählt werden.
An die Kandidaten für das Amt des Verfassungsrichters werden neben der russisschen Staatsbürgerschaft und einem Mindestalter von 40 Jahren weitere Anforderungen gestellt. Es werden eine hohe Reputation, höhere juristische Ausbildung, wenigstens 15 Jahre Arbeitserfahrung in einem juristischen Beruf und eine anerkannte hohe Qualifikation im Bereich des Rechts gefordert. Daher haben aktuell 12 Verfassungsrichter den wissenschaftlichen Grad des Doktors der Rechtswissenschaften.
Ein Abgeordnetenmandant, ein anderes Staatsamt, die Unterhaltung einer privaten Kanzlei sowie politische Betätigung sind mit dem Richteramt unvereinbar.
Die Befugnisse der Verfassungsrichter können nur in vom Gesetz vorgesehenen Fällen aufgehoben oder eingeschränkt werden.
Das Gericht ist bei Anwensenheit von mindestens 3/4 der Richter entscheidungsfähig.
Zuständigkeiten
Das Verfassungsgericht prüft stets die Verfassungsmäßigkeit der Akte öffentlicher Gewalt.
Folgende Akte sind zu unterscheiden:
- Akte auf Bundesebene: Bundesgesetze und Normativakte des Präsidenten der Russischen Föderation, des Föderationsrates, der Staatsduma und der Regierung der Russischen Föderation
- Akte der Föderationssubjekte: Verfassungen der Republiken, Statuten sowie Gesetze und andere Normativakte der Subjekte der Russischen Föderation, die zu Fragen erlassen wurden, die in die Zuständigkeit der Organe der Staatsgewalt der Russischen Föderation und in die gemeinsame Zuständigkeit der Organe der Staatsgewalt der Russischen Föderation und der Organe der Staatsgewalt der Subjekte der Russländischen Föderation fallen.
- Verträge zwischen den Organen der Staatsgewalt der Russischen Föderation und jenen der Subjekte der Russischen Föderation sowie Verträge zwischen den Organen der Staatsgewalt der Subjekte der Russländischen Föderation
- Nicht in Kraft getretene internationale Verträge der Russischen Föderation
Allerdings kann es nicht von sich aus tätig werden, sondern muss angerufen werden.
Folgende Verfahren sind vorgesehen:
- abstrakte Normenkontrolle
- konkrete Normenkontrolle
- Organstreit
- Kompetenzstreit zwischen der Föderation und ihren Subjekten
- Verfassungsbeschwerde
- Rechtsgutachten
Das Verfassungsgericht kann auch angerufen werden, um Fragen der Verfassungsauslegung zu klären. Die Auslegung des Verfassungsgerichts ist offiziell und verbindlich.
Einzelnachweise
Weblinks
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