Rückbau- und Entsiegelungsgebot

Rückbau- und Entsiegelungsgebot

Das Abbruchgebot ist das Recht einer Gemeinde, ein Gebäude zu beseitigen, wenn das Gebäude bestimmte Bedingungen nicht erfüllt. Diese Bedingungen sind festgelegt im Rückbau- und Entsiegelungsgebot § 179 des Baugesetzbuches (BauGB). Demnach entspricht das Gebäude nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes und kann ihnen nicht angepasst werden oder es weist Missstände und Mängel auf (im Sinne § 177 BauGB Abs. 2 und 3 Satz 1), die nicht durch Instandsetzung oder Modernisierung behoben werden können.

Siehe auch

Weblinks

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Rückbau- und Entsiegelungsgebot — nach BauGB § 179 kann die Gemeinde Eigentümer verpflichten, Gebäude beseitigen oder Flächen entsiegeln zu lassen, wenn sie Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen und ihnen auch nicht angepasst werden können, bzw. wenn Gebäude Missstände… …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

  • Entsiegelungsgebot — Das Abbruchgebot ist das Recht einer Gemeinde, ein Gebäude zu beseitigen, wenn das Gebäude bestimmte Bedingungen nicht erfüllt. Diese Bedingungen sind festgelegt im Rückbau und Entsiegelungsgebot § 179 des Baugesetzbuches (BauGB). Demnach… …   Deutsch Wikipedia

  • Abriss (Bauwesen) — Abriss eines Wohnblocks Der Abriss oder Rückbau im Bauwesen bezeichnet das komplette oder teilweise Zerstören und Entsorgen von Hoch und Tiefbauten aller Art. Der Abriss selbst erfolgt durch Bauverfahren wie Einreißen, Abtragen, Demontieren oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Abbruchgebot — Das Abbruchgebot ist das Recht einer Gemeinde, ein Gebäude zu beseitigen, wenn das Gebäude bestimmte Bedingungen nicht erfüllt. Diese Bedingungen sind in Deutschland festgelegt im Rückbau und Entsiegelungsgebot § 179 des Baugesetzbuches (BauGB)… …   Deutsch Wikipedia

  • Rückbaugebot — Das Abbruchgebot ist das Recht einer Gemeinde, ein Gebäude zu beseitigen, wenn das Gebäude bestimmte Bedingungen nicht erfüllt. Diese Bedingungen sind festgelegt im Rückbau und Entsiegelungsgebot § 179 des Baugesetzbuches (BauGB). Demnach… …   Deutsch Wikipedia

  • Städtebau — Stạ̈d|te|bau 〈m.; (e)s; unz.〉 planmäßiger, sinnvoller Bau von Städten * * * Städ|te|bau, der <o. Pl.>: Planung, Projektierung, Gestaltung beim Bau, bei der Umgestaltung von Städten. * * * Städtebau,   ein Teilgebiet der Urbanistik; umfasst… …   Universal-Lexikon

  • Gebote — städtebauliche Gebote sind das Baugebot (BauGB § 176), das Modernisierungs und Instandsetzungsgebot (BauGB § 177), das Pflanzgebot (BauGB § 178) und das Rückbau und Entsiegelungsgebot (BauGB § 179). Geplante Gebote sind vorher mit den Betroffenen …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

  • Abbruchgebot — siehe Rückbau und Entsiegelungsgebot …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”