- Rückfahrkarte
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Eine Einzelfahrkarte, auch Einzelfahrausweis, -fahrschein, -billett (Schweiz) oder –ticket, ist im öffentlichen Personenverkehr eine Fahrkarte für eine einfache Fahrt von einem Startpunkt A zu einem Ziel B. Dabei ist im Allgemeinen ein Umsteigen, um das Fahrtziel auf dem kürzesten Weg oder in der kürzesten Zeit zu erreichen, erlaubt. Eine Zeitvorgabe (im Stadtverkehr meistens 60, 90 oder 120 Minuten, Bahnfahrkarten außerhalb von Verkehrsverbünden bis zum Betriebsschluss) begrenzt die Gültigkeit. Beliebige Fahrtunterbrechungen können erlaubt sein, möglich sind jedoch Tarifbestimmungen, die nur ein Umsteigen und eine Weiterfahrt mit dem nächstmöglichen Anschlussverkehrsmittel gestatten, also Fahrtunterbrechungen ausschließen. Rück- und Rundfahrten sind nicht gestattet.
Ausgegeben werden auch Mehrfahrtenkarten (Sammelkarten, Streifenkarten) mit einem Rabatt, beispielsweise für vier Fahrten. Diese können für Hin- und Rückfahrten und auch von mehreren Personen genutzt werden. Rückfahrkarten für eine einzelne Hin- und Rückfahrt gewähren dagegen oft keine Vergünstigungen, sie ersparen aber einen weiteren Fahrkartenkauf für die Rückfahrt.
Unterschieden wird häufig zwischen Fahrkarten für Kurzstrecken (wenige Haltestellen, ein Innenstadtbereich, oft ohne Umsteigeberechtigung), ein Stadtgebiet oder eine regionale Strecke. Fahrkarten können speziell für eine festgelegte Verbindung ausgestellt sein (Flugtickets, Zugbindung bei der DB).
Eine andere Fahrtausweisart sind Zeitkarten (Tages-, Wochen-, Monatskarten). Diese erlauben innerhalb eines festgelegten Zeitraumes beliebige Fahrten in einem festgelegten Geltungsbereich. Hierzu ausgegebene Anschluss-Einzelfahrkarten etwa für eine Weiterfahrt über den räumlichen Geltungsbereich hinaus sind Zusatz- oder Ergänzungsfahrkarten. Wird ein Einzelfahrschein nur mit einer Zeitbegrenzung und für beliebige Fahrten (auch Rück-, Rund- oder Umwegfahrten) ausgegeben, wird dieser zu einer Zeitkarte; auch ein Stadtfahrschein mit beispielsweise zwei Stunden Gültigkeit kann daher eine Zeitkarte sein.
Einzelfahrkarten können zu Pauschalpreisen angeboten werden. Dazu gibt es die Möglichkeit, einen Festpreis für eine bestimmte Höchstentfernung anzugeben („10 € für bis zu 100 km“). Eine besondere Fahrkarte gibt es im NRW-Tarif: Das SchöneFahrtTicket NRW gibt anstelle eines Fahrtstrecke eine Zeit vor. Die mögliche Entfernung von A nach B wird hier durch den Gültigkeitszeitraum von zwei Stunden eingeschränkt. Da Rück- und Rundfahrten ausgeschlossen sind, ist das ein Einzelfahrschein, der Fortfall dieser Beschränkung würde zu einer Zeitkarte führen.
Einzelfahrkarten können zum sofortigen Fahrtantritt – bereits entwertet, also mit Datum und Uhrzeit versehen – ausgegeben werden oder im Voraus für spätere Fahrten (im Vorverkauf).
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