Rückfahrscheinwerfer

Rückfahrscheinwerfer
Mercedes Benz SLR McLaren mit eingelegtem Rückwärtsgang

Ein Rückfahrscheinwerfer ist eine Einrichtung, bei der aufgrund eines Kontaktes am Getriebe eines Fahrzeuges eine Fahrbahnbeleuchtung für den hinter dem Fahrzeug liegenden Bereich zugeschaltet wird, um das Rückwärtsfahren in der Dunkelheit zu erleichtern. Des Weiteren dient der Rückfahrscheinwerfer dazu anderen Verkehrsteilnehmern zu signalisieren, dass ein Fahrzeug beginnt rückwärts zu fahren oder dies bereits tut.

Die Bedingungen für Rückfahrscheinwerfer sind im § 52a der StVZO zu finden. So darf beispielsweise der Abstand von Fahrbahn zur Unterkante des Rückfahrscheinwerfers nicht geringer als 250 mm sein. Weiterhin darf die Oberkante nicht mehr als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

Rückfahrscheinwerfer waren ursprünglich separate Zubehörteile, die, ähnlich einen Zusatznebelscheinwerfer, an die Stoßstange oder die Karosserie geschraubt wurden. Heute sind Rückfahrscheinwerfer in die Rückleuchteneinheit integriert.

Eine Pflicht für das Vorhandensein mindestens eines Rückfahrscheinwerfers bei PKW besteht seit 1. Januar 1987.[1]

Bei großen und unübersichtlichen Fahrzeugen kann der Fahrer den Raum hinter dem Fahrzeug durch Schulterblick und /oder Spiegel manchmal nicht vollständig und damit nicht sicher erfassen (Wohnmobile, LKW, Campinganhänger). Für diese Fahrzeuge können Rückfahrkameras nachgerüstet werden. Diese verwenden üblicherweise zum Einschalten der Kamera sowie - insbesondere bei drahtlosem Betrieb - zur Stromversorgung den Anschluß des Rückfahrscheinwerfers. Dadurch wird die Kamera nur eingeschaltet, wenn sie tatsächlich benötigt wird.

Literatur

  • Rudolf Hüppen, Dieter Korp: Autoelektrik alle Typen. Motorbuchverlag, Stuttgart, 1968, ISBN 3-87943-059-4

Einzelbelege

  1. Rückfahrscheinwerferpflicht

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