Rücktritt

Rücktritt

Als Rücktritt oder als Demission wird das Niederlegen eines Amtes vor Ablauf der Frist bezeichnet. Rücktritte aus befristeten Anstellungen bzw. Ernennungen gibt es etwa beim Sport (Trainer), in der Wirtschaft (Manager) oder in der Politik (Minister, Regierungschef, Parteivorsitzender). Ein Rücktritt ist der individuelle Schritt eines Amtsinhabers – die Frage, inwieweit dieser Schritt freiwillig oder durch äußere Anlässe bzw. Kräfte motiviert war, ist die zentrale Frage bei Rücktritten.

Bekannt ist die erzwungene Demission von Richard Nixon und seinem Vize Spiro Agnew (1974). Eine klassische Demission stellt auch der Rücktritt von Bundeskanzler Willy Brandt im Zuge der Guillaume-Affäre dar. In der Schweiz trat der Bundesrat Samuel Schmid Ende 2008 zurück, nachdem ihn seine ehemalige Partei mehrfach persönlich angegriffen hatte. Am 31. Mai 2010 trat mit Horst Köhler erstmals ein deutscher Bundespräsident mit sofortiger Wirkung (d. h. mit Übertragung der Amtsgeschäfte an den Bundesrats-Präsidenten) zurück, nachdem man ihm unter Bezug auf einige missverständliche Äußerungen vorgeworfen hatte, er habe darin Einsätze der Bundeswehr befürwortet, die nicht vom Grundgesetz gedeckt seien.

Eine umfangreiche Untersuchung des Phänomens politischer Rücktritte hat der Berliner Historiker Michael Philipp vorgelegt. Er betrachtet den politischen Amtsinhaber im Spannungsfeld von Regierung, Parlament, eigener Partei und Öffentlichkeit und sieht in allen Bereichen Faktoren, die für oder gegen einen Rücktritt wirken. Die Anlässe für politische Rücktritte lassen sich nach Philipp unterteilen in "Normalfälle der Demokratie" und in Störfälle wie Skandalisierung.

Rücktritte nach einem Skandal bewirken nicht nur eine temporäre gesellschaftliche Läuterung. Sie sagen viel über die politische Kultur aus – über das Amtsverständnis von Politikern, über Normen und Werte der Gesellschaft.

Literatur

  • Pascal Beucker, Frank Überall: Endstation Rücktritt. Warum deutsche Politiker einpacken. Econ Verlag, Berlin 2006.
  • Michael Philipp: Persönlich habe ich mir nichts vorzuwerfen. Politische Rücktritte in Deutschland von 1950 bis heute. Süddeutsche Zeitung Edition, München 2007.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Demission – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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Synonyme:

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  • Rücktritt — ↑Demission …   Das große Fremdwörterbuch

  • Rücktritt — Abdankung; Ausscheiden; Rückzug; Amtsaufgabe; Abdikation; Abgang; Amtsniederlegung; Amtsabtretung; Demission; Rückgängigmachung; Wandlung ( …   Universal-Lexikon

  • Rücktritt — Rụ̈ck·tritt1 der; 1 das Aufgeben eines Amtes o.Ä. <seinen Rücktritt anbieten, erklären; jemandes Rücktritt fordern, annehmen>: Nach dem Skandal bot der Innenminister seinen Rücktritt an; Er begründete seinen Rücktritt vom Ministeramt mit… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Rücktritt — der Rücktritt, e (Mittelstufe) das Aufgeben seines Amtes Synonyme: Abdankung, Amtsniederlegung, Amtsaufgabe, Demission Beispiele: Der Minister hat seinen Rücktritt angekündigt. Der Präsident hat ihren Rücktritt angenommen …   Extremes Deutsch

  • Rücktritt — Abdankung, Amtsabtretung, Amtsaufgabe, Amtsniederlegung, Amtsverzicht, Ausscheiden, Austritt, Demission, Kündigung; (veraltet): Abdikation, Abschied. * * * Rücktritt,der:1.〈AufgabeeinesAmtes〉Demission·Abdankung·Amtsniederlegung·Amtsabtretung–2.sei… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Rücktritt (Begriffsklärung) — Rücktritt bezeichnet eine Amtsniederlegung, siehe Rücktritt ein Begriff des Schuldrechts, siehe Rücktritt (Zivilrecht) den Rücktritt vom Versuch im Strafrecht, siehe unter Versuch (Strafrecht) eine Bremsvorrichtung von Fahrrädern, siehe… …   Deutsch Wikipedia

  • Rücktritt vom Versuch — Rücktritt vom Versuch, Abstehen von der Vollendung eines Verbrechens (der Dieb entfernt sich aus den Räumen, in die er eingedrungen ist, ohne etwas mitzunehmen) oder Abwendung des Erfolgs (der Täter rettet den von ihm Vergifteten durch Anwendung… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rücktritt vom Vertrag — Rücktritt vom Vertrag, s. Reuvertrag …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rücktritt (Zivilrecht) — Der Rücktritt führt im deutschen Schuldrecht zu einer Rückabwicklung des Vertrages, sodass empfangene Leistungen zurückgewährt werden müssen (§ 346 Abs. 1 BGB); erst recht erlöschen bisher noch nicht erfüllte Ansprüche (rechtsvernichtende… …   Deutsch Wikipedia

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