- SARL (Frankreich)
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„Société à responsabilité limitée“ (abgekürzt SARL oder auch Sàrl) ist die französische Bezeichnung für die Rechtsform der haftungsbeschränkten Gesellschaft in Frankreich.
Für die Gründung ist die Erstellung einer Gesellschaftssatzung („les statuts“) erforderlich, es gibt kein vorgeschriebenes Mindeststammkapital. Es sind auch Ein-Personen-Gesellschaften möglich. Die Eintragung erfolgt in das Handelsregister (registre du commerce et des sociétés, kurz RCS).
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