- Registre du commerce et des sociétés
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In Frankreich müssen sämtliche natürlichen und juristischen Personen, die ein Gewerbe betreiben, im Handels- und Gesellschaftsregister (Registre du Commerce et des Sociétés - RCS) eingetragen werden. Das RCS wird beim Rechtspfleger (französisch: Greffe) eines besonderen Handelsgerichtes oder eines anderen zuständigen Gerichtes geführt.
Die Handelsregister der verschiedenen Gerichte sind beim RNCS (Registre National du Commerce et des Sociétés) zusammengefasst, und zwar durch das Patentinstitut INPI. Das Handelsregister wurde aus dem deutschen Recht übernommen, nachdem man trotz der sonstigen ungünstigen Erfahrungen des 2. Weltkrieges merkte, dass dieses System funktionierte.
Inhaltsverzeichnis
Eintragungen
In Frankreich gibt es im Wesentlichen folgende Rechtsformen für Unternehmen:
- SARL (Société à responsabilité limitée) entspricht GmbH
- EURL (Entreprise Unipersonnelle à Responsabilité Limitée) entspricht Einpersonen-GmbH
- SAS (Société par Actions Simplifiée) einfache Aktiengesellschaft
- SA (Société Anonyme à Conseil d'Administration) Aktiengesellschaft mit Aufsichtsrat
- SNC (Société en Nom Collectif) Genossenschaft
- SCS (Société en Commandite Simple) Kommanditgesellschaft
Besondere Gesellschaftsformen sind:
- SCI (Société Civile)
- Société Civile de Moyens
- Société Civile Professionnelle
Die Einzelfirmen werden kategorisiert in
- Commerçant (Kaufmann)
- Artisan (Künstler)
- Artisan Commerçant (Kunsthändler)
- Agent commercial (Handelsvertreter)
Das Handelsregister enthält - je nach Rechtsform unterschiedlich - folgende Informationen:
- Firma und Sitz
- Tätigkeit
- Organe (Verwaltungsrat, Gesellschafter etc.)
- einbezahltes Kapital (Aktienkapital, Stammkapital etc.)
- zeichnungsberechtigte Personen
Publikation
Eintragungen erfolgen im Journal Officiel, dem französischen "Bundesanzeiger". Eintragungen erfolgen nur auf Französisch und sind im Internet einsehbar.
Auszug
Der aus dem deutschen Recht bekannte Handelsregisterauszug ist in Frankreich der Extrait K für Einzelunternehmen und der Extrait Kbis für juristische Personen. Der Kbis gilt in Frankreich als Ausweis über die Existenz einer Firma, es ist das einzige legale Dokument, das die Existenz einer Firma beweist. In den meisten Fällen werden in Frankreich deshalb Kbis gefordert, die nicht älter als drei Monate sind.
Weblinks
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